BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 68

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um Zinsen irgendwo einen Kredit aufnehmen. Da ist es manchmal gut, wenn man das umschichtet. Das sollte man vielleicht auch positiv erwähnen.

Geschätzte Damen und Herren, ich möchte mich aber an die Tagesordnung halten und konkret zum Tagesordnungspunkt 3 reden, nämlich zur Änderung des Grunderwerb­steuergesetzes, weil es auch aus der Sicht der Landwirtschaft ein bedeutendes Gesetz ist. Die geltende Form, in der die steuerliche Bewertung durch Einheitswerte vorge­nommen wurde, wurde mit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aufgeho­ben, und dieses Gesetz muss bis 31. Mai dieses Jahres repariert werden.

Der landwirtschaftliche Einheitswert ist eben ein Ertragswert und kein Verkehrswert und dient der steuerlichen und sozialversicherungsmäßigen Bemessung. Die Kritik des Verfassungsgerichtshofes war zum einen, dass der Einheitswert – vor allem dort, wo es um bebaute Grundstücke geht – seine Relation zum Verkehrswert verloren hat. Im landwirtschaftlichen Bereich hat er sich aufgrund der langen Nichtanpassung zu weit vom Ertragswert entfernt hat. Die Alternative hätte geheißen, sich am Verkehrswert zu orientieren, und das war etwas, das, glaube ich, niemand in dieser Republik wollte, weil das zu einer wesentlichen Verteuerung bei Betriebsübergaben und bei Grundstücks­übergaben geführt hätte.

Der vorliegende Entwurf sichert in seiner Form mittlerweile die Übergabe innerhalb des Familienverbandes, ob das nun entgeltlich oder unentgeltlich ist. Das ist jedenfalls eine wesentliche Sicherung, vor allem für bäuerliche Familienbetriebe, weil dadurch auch Betriebsübergaben wieder ermöglicht werden, weil das jungen Menschen, jungen Be­triebsführern, ob im gewerblichen oder im bäuerlichen Bereich, die Entscheidung er­leichtert, einen Betrieb zu übernehmen, da das eben nicht mit einer hohen Steuerbe­lastung verbunden ist.

Lieber Herr Kollege Schennach, Grund und Boden stellt zwar einen Wert dar, liefern aber nur einen mäßigen Ertrag, Sie können das im Grünen Bericht bei der Einkom­menssituation der Landwirtschaft nachlesen. Das heißt, man kann Grund und Boden nicht als Vermögen bewerten.

Wenn wir darüber reden, Vermögen zu besteuern, dann sollten wir auch darüber re­den, wie wir das meinen. Ich glaube nicht, dass Grundbesitz als Hausbesitz ein Vermö­gen ist, solange es davon nicht einen Ertrag gibt. Der Ertrag – dazu stehen wir – darf besteuert werden, aber wenn Sie Vermögen an sich oder Besitz an sich besteuern, ist das eine kalte Enteignung.

Stellen Sie sich einen bäuerlichen Betrieb vor, dem aufgrund der Bewertung, dass sein Grund und Boden einen Verkehrswert hat, eine Steuerlast auferlegt wird. Dabei will der Bauer diesen Verkehrswert gar nicht erlösen. Er will nicht mit seinem Grund speku­lieren, sondern ihn bewirtschaften und an die nächste und übernächste Generation weitergeben.

Wenn der Bauer dann gezwungen ist, laufend Grundstücke zu verkaufen, um sich die Steuerlast leisten zu können, dann ist das genauso eine kalte Enteignung, die wir nicht wollen. Wir wollen, dass Grund und Boden nicht der Spekulation dient, sondern im langfristigen Ablauf der Generationen weitergegeben wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der FPÖ.) – Danke.

In diesem Sinn ist es, glaube ich, auch gut, dass wir hier dieses Grunderwerbsteuer­gesetz neu formulieren, dass wir dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nach­kommen, den Einheitswert mit 1. Jänner 2015 neu regeln und damit die Übergabe von Eigenheimen, von Eigentumswohnungen, von Gewerbebetrieben und von Landwirt­schaftsbetrieben im Familienverband auch entsprechend sichern.

Ich darf auf die Kollegen der grünen Fraktion um Ihre Zustimmung bitten. Wir wollen eben keine Erbschaftssteuer und keine Vermögenssteuer durch die Hintertür. Die ÖVP


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