BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 70

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Pendlerpauschale berechnet, nämlich anhand einer vom Finanzministerium zur Verfü­gung gestellten virtuellen Berechnungsbasis, je nachdem, wie groß die Wegstrecke ist, ob man da ein öffentliches Verkehrsmittel in Anspruch nehmen kann oder sollte; und je nach Ergebniswert dieser Berechnung dieses virtuellen Rechners beträgt diese zwi­schen 31 € und 306 € im Monat.

Schon in der Vergangenheit haben nicht nur die FPÖ, sondern auch die Arbeiterkam­mer massiv kritisiert, dass dieser Pendlerrechner nicht nur, überspitzt gesagt, ungenau funktioniert, sondern dass die Berechnungsmodalitäten eigentlich ziemlich falsch sind. Diese gehen nämlich an den tatsächlichen Ansätzen einer wirkungsvollen Berechnung vorbei. Stichwort Benützungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel: Einerseits die Zeit, die da als zumutbar angenommen wird, um ein solches Verkehrsmittel benützen zu können, und andererseits die Berechnung der Wegstrecken und Fahrtdauer sind mit­unter völlig fiktiv und entsprechen überhaupt nicht dem tatsächlichen Bedarf oder den tatsächlichen Abläufen des Arbeitnehmers.

Ich habe aus diesem Anlass – der eine oder andere von Ihnen wird sich erinnern kön­nen – auch einen Antrag im Finanzausschuss eingebracht, den Sie bedauerlicherweise vertagt haben, wobei ich nicht annehme, dass eine Wiederaufnahme allzu bald in Aus­sicht ist. Es ist ein Antrag auf Evaluierung dieser Berechnungsformel beziehungsweise auf Evaluierung der gesamten Festsetzung dieser Pendlerpauschale aufgrund einer verbesserten Rechnungsoption mit diesem virtuellen Pendlerrechner.

Am 8. April wurde dieser Antrag im Finanzausschuss eingebracht und vertagt, und am 10. April wurde der diesbezügliche Fristsetzungsantrag hier im Plenum abgelehnt. Ich gebe Ihnen aber heute die Gelegenheit, diese Problematik des Pendlerrechners im Sinne der Arbeitnehmer, wie es von uns seitens der FPÖ, aber auch von der Arbeiter­kammer gefordert wird, hier noch einmal zu überdenken.

Ich tue das nicht nur, weil ich glaube, dass das im Sinne der Arbeitnehmer vernünftig und sinnvoll ist, sondern auch, weil die zwischenzeitlich in Aussicht gestellten Verbes­serungen bis dato noch immer nicht zustande gekommen sind. Stichwort Pendlerrech­ner: Seitens der Bundesregierung wurde mehrmals versichert, dass da nachträglich verbessert wird, dass die Berechnungsmodalitäten genauer werden und diese Berech­nungssystematik noch evaluiert wird, aber das ist bis dato nicht zustande gekommen.

Verändert wurde nur Folgendes: Die Fristen für die Einreichung wurden verlängert, und es wurde eine Darstellung in der Wegstreckendiagnostik, um es einmal so auszudrü­cken, geringfügig angepasst. Aber auch das korrigiert nicht den Umstand, dass damit die Berechnungsergebnisse des Arbeitnehmers völlig unrichtig und verfälscht, nämlich zum Nachteil für die Auswertung seiner Pendlerpauschale, dargestellt werden.

Ich darf Ihnen daher den gegenständlichen Entschließungsantrag zur Kenntnis brin­gen:

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend die Zumutbarkeitsbestimmungen in Zusammenhang mit der Pend­lerpauschale sowie den offiziellen Pendlerrechner zu evaluieren und sicherzustellen, dass es für die Pendler insbesondere in Bezug auf die Entscheidung Zuerkennung große oder kleine Pendlerpauschale, zu keinerlei Schlechterstellungen gegenüber 2012 kommt.“

*****

Ich darf Sie einladen, diesen Antrag zu unterstützen, nicht nur weil es einfach gerech­tigkeitshalber ein Gebot der Stunde ist, sondern weil er mithilft, ein klein wenig von


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite