weil dort über 17 Millionen € im wahrsten Sinn des Wortes in den Rauchfang geschrieben worden sind. Die Wiener Wirtschaft war hier federführend. Die einzige Lösung war die Auflösung. Leidtragende waren die Wiener Unternehmen. Praktisch alle Pflichtmitgliedschaften Wiens in der Höhe von 120 Millionen € sind eins zu eins in diese Vorsorgekassen geflossen. Das wäre ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen soll. (Bundesrätin Zwazl: Sorgen um meine Kammer musst du dir nicht machen! Beste !) – Tut mir leid, ihr schenkt mir auch nichts. Also hier sollte man eher auf die Unternehmer schauen. Wir von der FPÖ pro Mittelstand machen das in jedem Fall.
Etwas, was hier vielleicht auch noch angesprochen werden sollte im Zuge dieser Regulierungen seitens der Europäischen Union, ist das Reporting. Das ist natürlich nicht schlecht, um das Risiko besser zu gewichten, damit eben solche Fälle wie in der Wirtschaftskammer nicht mehr passieren. (Bundesrätin Zwazl: Aber trotzdem ist das, was die Wiener Kammer veranlagt hat, eine Kleinigkeit !) – Wirtschaftskammer Wien. Das ist vollkommen richtig.
Das Reporting, das praktisch Banken, Versicherungen und generell Großkonzerne, wenn man das jetzt wertfrei so nennen darf, betrifft, nimmt momentan große Ausmaße an und verursacht hohe Kosten. Es werden ganze Mitarbeitergruppen abgestellt, die sich mit diesem Reporting auseinandersetzen müssen. Das ist ja nicht so schlecht, weil das Ganze damit eine Transparenz bekommt, aber – und darum geht es eigentlich – es ist ein Kostenverursachungsfaktor. Das erhöht natürlich die Lohnstückkosten, und das ist praktisch der Preis, den der Kunde zahlen muss. Das betrifft sowohl die Versicherungs- als auch die Bankenwelt. Daher ist das noch ein Grund, um das Reporting, das in diesen Unternehmen unheimliche Ausmaße angenommen hat, als Argument zu nehmen, um die Kosten, respektive die Lohnsteuern und die Einkommensteuern zu senken. Bezahlen müssen das natürlich die Unternehmen, aber die geben es weiter, sofern sie es sich leisten können.
Als interessant ist hier noch zu vermerken, dass die Vorsorge ja auch die Selbständigen betrifft, die hier zum Handkuss kommen. Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, wenn man sich das genau anschaut, sind die Kosten für einen Unternehmer höher als bei der Gebietskrankenkasse. Bei der Gebietskrankenkasse zahlt man bekanntlich 7,65 Prozent, bei der SVA den gleichen Betrag, da hat man aber einen 20-prozentigen Selbstbehalt. Dazu kommt – das sage ich jetzt aber wertfrei –, dass Unternehmer ungefähr um ein Viertel weniger krank sind als Versicherte bei der Gebietskrankenkasse. Wenn man sich das zusammenrechnet, dann sind die Kosten um zirka 45 Prozent zu hoch. Dazu kommt noch, dass es bei geringfügig Beschäftigten – der Betrag ist zirka 390 € bei einem Angestellten – überhaupt keine Pflichtmitgliedschaft gibt in der Gebietskrankenkasse, sehr wohl aber bei der SVA. Wenn ich mir das anschaue, dann habe ich Kosten, die in der Höhe von 50 Prozent sind. Das kann es ja nicht sein! Hier sollte die Pflichtmitgliedschaft bei geringen Beträgen abgeschafft werden.
Grundsätzlich sollte man sich fragen, wer die SVA braucht. Das sind nicht viele, und die sollten in der Gebietskrankenkasse aufgehen. Dann müsste man sich nicht mit den Problemen der Unternehmer, die SVA betreffend, auseinandersetzen, wenn die Kosten sogar höher sind als die Lohn- und Einkommensteuer. Also wenn wir heute immer von Steuern reden, dann muss man diese Abgaben miteinberechnen, denn die sind höher als die Lohnsteuer und betreffen Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe viel mehr, als man überhaupt glaubt.
Abschließend: Es ist ein gutes Gesetz für die Kassen. Damit wird das Ganze transparenter, risikogewichtiger und letztlich auch zukunftsorientierter. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.10
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