BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 83

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Eine Maßnahme betrifft dabei die Finanzmarktaufsicht, die nunmehr ermächtigt wird, Aufsichtskollegien bei Versicherungsgruppen einzurichten und hierbei Koordinierungs­vereinbarungen abzuschließen. Alle Maßnahmen, die im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten getroffen werden, und die Einrichtung von Aufsicht, sprich Kon­trolle – die gehört zweifelsfrei auch dazu –, sind jedenfalls zu begrüßen. Auch die Än­derungen, die im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz vorge­nommen wurden, gehören zu diesen begrüßenswerten Maßnahmen.

Welche Richtlinien fanden bis dato Anwendung? – Eine Vorsorgekasse durfte bisher nicht mehr als eine Veranlagungsgemeinschaft führen. Dies verunmöglichte in der Pra­xis, dass etwa im Falle des Konkurses einer Vorsorgekasse die Veranlagungsgemein­schaft auf eine andere Vorsorgekasse hätte übertragen werden können. Mit der Geset­zesnovelle wurde damit nun aufgeräumt. In Hinkunft darf eine Veranlagungsgemein­schaft, die durch Bescheid der Finanzmarktaufsicht auf eine andere Vorsorgekasse übertragen wird, dort sehr wohl als eigene Veranlagungsgemeinschaft weitergeführt werden.

Ich halte das deshalb für sehr wichtig, weil die Vorsorgekassen derzeit etwa 6 Milliar­den € an Beiträgen verwalten und jährlich 1 Milliarde € dazukommt. Es ist nicht auszu­denken, welcher Schaden im Falle des Konkurses einer Vorsorgekasse eintreten wür­de! Deshalb gilt es mit Maßnahmen vorzubauen, und genau das geschieht hier mit die­ser Gesetzesvorlage.

Als Sozialdemokratin ist mir Konsumentenschutz sehr wichtig und auch ein besonde­res Anliegen. Bei den Banken gibt es bereits mit Basel II ein gewisses Instrumentarium zum Schutz der Sparer und der Steuerzahler vor spekulativen Geschäften. Es ist daher hoch an der Zeit, auch andere Geld- beziehungsweise Kapitalplätze stärker in den Fo­kus zu nehmen. Die Versicherungswirtschaft sowie die Vorsorgekassen gehören je­denfalls auch dazu.

Ich begrüße daher die zu beschließenden Änderungen, nämlich die Änderung des Ver­sicherungsaufsichtsgesetzes und die Änderungen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes. Unsere Fraktion stimmt dieser Gesetzesvorlage zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.05


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Mag. Pisec. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.05.13

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses zungenbrecherische Wort „Solvabilität“ kommt natürlich von der EU. Auf Englisch heißt es Solvency. Das ist sicherlich sinnvoll, kommt aber im Vergleich zu Basel II, jetzt Ba­sel III – um einige Jahre zu spät möchte ich nicht sagen – spät, und das hat auch sei­nen Grund: Die Versicherungswirtschaft ist die verhätschelte Wirtschaft der Europäi­schen Union. Warum? – Das ist einfach zu erklären: Die kauft die gesamten Staatsan­leihen und wird daher benötigt, damit man die gesamten Staatsdefizite der europäi­schen Wirtschaften, da ist Österreich ja auch dabei, ausgleicht.

Sinnvoll ist es deswegen, weil es eine Risikogewichtung gibt. Eine Risikogewichtung ist nichts anderes, als Compliance-Regeln zu erstellen, um die Eintrittswahrscheinlichkei­ten der Versicherungsfälle zu gewichten, zu diversifizieren und die Obergrenzen fest­zulegen. Das ist in der Vergangenheit nicht immer passiert. Da hat es individuelle An­sprüche gegeben, die wirklich jenseitig waren.

Negatives Beispiel möchte ich es nicht nennen, aber ich möchte darauf hinweisen, dass sich die Vorsorgekasse in der Wirtschaftskammer ja buchstäblich aufgelöst hat,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite