Eine Maßnahme betrifft dabei die Finanzmarktaufsicht, die nunmehr ermächtigt wird, Aufsichtskollegien bei Versicherungsgruppen einzurichten und hierbei Koordinierungsvereinbarungen abzuschließen. Alle Maßnahmen, die im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten getroffen werden, und die Einrichtung von Aufsicht, sprich Kontrolle – die gehört zweifelsfrei auch dazu –, sind jedenfalls zu begrüßen. Auch die Änderungen, die im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz vorgenommen wurden, gehören zu diesen begrüßenswerten Maßnahmen.
Welche Richtlinien fanden bis dato Anwendung? – Eine Vorsorgekasse durfte bisher nicht mehr als eine Veranlagungsgemeinschaft führen. Dies verunmöglichte in der Praxis, dass etwa im Falle des Konkurses einer Vorsorgekasse die Veranlagungsgemeinschaft auf eine andere Vorsorgekasse hätte übertragen werden können. Mit der Gesetzesnovelle wurde damit nun aufgeräumt. In Hinkunft darf eine Veranlagungsgemeinschaft, die durch Bescheid der Finanzmarktaufsicht auf eine andere Vorsorgekasse übertragen wird, dort sehr wohl als eigene Veranlagungsgemeinschaft weitergeführt werden.
Ich halte das deshalb für sehr wichtig, weil die Vorsorgekassen derzeit etwa 6 Milliarden € an Beiträgen verwalten und jährlich 1 Milliarde € dazukommt. Es ist nicht auszudenken, welcher Schaden im Falle des Konkurses einer Vorsorgekasse eintreten würde! Deshalb gilt es mit Maßnahmen vorzubauen, und genau das geschieht hier mit dieser Gesetzesvorlage.
Als Sozialdemokratin ist mir Konsumentenschutz sehr wichtig und auch ein besonderes Anliegen. Bei den Banken gibt es bereits mit Basel II ein gewisses Instrumentarium zum Schutz der Sparer und der Steuerzahler vor spekulativen Geschäften. Es ist daher hoch an der Zeit, auch andere Geld- beziehungsweise Kapitalplätze stärker in den Fokus zu nehmen. Die Versicherungswirtschaft sowie die Vorsorgekassen gehören jedenfalls auch dazu.
Ich begrüße daher die zu beschließenden Änderungen, nämlich die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und die Änderungen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes. Unsere Fraktion stimmt dieser Gesetzesvorlage zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.05
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte, Herr Kollege.
14.05
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses zungenbrecherische Wort „Solvabilität“ kommt natürlich von der EU. Auf Englisch heißt es Solvency. Das ist sicherlich sinnvoll, kommt aber im Vergleich zu Basel II, jetzt Basel III – um einige Jahre zu spät möchte ich nicht sagen – spät, und das hat auch seinen Grund: Die Versicherungswirtschaft ist die verhätschelte Wirtschaft der Europäischen Union. Warum? – Das ist einfach zu erklären: Die kauft die gesamten Staatsanleihen und wird daher benötigt, damit man die gesamten Staatsdefizite der europäischen Wirtschaften, da ist Österreich ja auch dabei, ausgleicht.
Sinnvoll ist es deswegen, weil es eine Risikogewichtung gibt. Eine Risikogewichtung ist nichts anderes, als Compliance-Regeln zu erstellen, um die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Versicherungsfälle zu gewichten, zu diversifizieren und die Obergrenzen festzulegen. Das ist in der Vergangenheit nicht immer passiert. Da hat es individuelle Ansprüche gegeben, die wirklich jenseitig waren.
Negatives Beispiel möchte ich es nicht nennen, aber ich möchte darauf hinweisen, dass sich die Vorsorgekasse in der Wirtschaftskammer ja buchstäblich aufgelöst hat,
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