BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 82

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13.58.25

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Änderung des Be­triebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes ermöglicht es der Finanz­marktaufsicht, eine Veranlagungsgemeinschaft per Bescheid auf eine andere Vorsor­gekasse sozusagen zu übertragen, wenn eine betriebliche Vorsorgekasse aufgelöst wird oder wenn zum Beispiel eine Konzession zurückgenommen oder zurückgelegt wird oder ein Konkursverfahren läuft. Das ist eine relativ klare Geschichte.

Wir alle kennen ja die Probleme, die die Vorsorgekassen in den letzten Monaten und Jahren haben. Es wurde hier immer wieder auch von einer großen Performance ge­sprochen, und das ist genau das, was die Kassen derzeit nicht haben. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir uns für diese Richtlinie einsetzen, damit Vermögenswerte für Anleger entsprechend gesichert werden können.

Es ist vereinfacht ausgedrückt eine rein technische Korrektur, die aber doch einiges an Vorteilen mit sich bringt. Einerseits haben die Vertragspartner, also Konsumenten, die Möglichkeit, in ihren bisherigen Verträgen zu bleiben, andererseits, einvernehmlich ei­nen neuen Vertrag einzugehen oder den Partner zu wechseln.

Unter dem Strich ist das also mit mehr Auswahlmöglichkeiten für die Kunden der Vor­sorgekassen verbunden, und daher ist das Ganze sicherlich auch zu begrüßen.

Für die Unternehmen, für die Vorsorgekassen gibt es auch einige Vorteile, die Geset­zesänderung bietet die Möglichkeit, in der Abwicklung beziehungsweise in der Verwal­tung wesentlich vereinfacht vorgehen zu können. Außerdem bewirkt diese Gesetzes­änderung sicherlich auch eine Zunahme des Wettbewerbes unter den Vorsorgekassen. Ich denke, schlecht ist das Ganze nicht.

Zum Versicherungsaufsichtsgesetz: Es soll der Vorbereitung für die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rück­versicherungstätigkeit, Solvabilität II, dienen. Ich glaube, es dürfte sich herumgespro­chen haben, dass diese Richtlinie ein neues risikoorientiertes Aufsichtsregime für Ver­sicherungen und Rückversicherungen ab dem 1. Jänner 2016 mit sich bringen soll.

Als Basis dafür gelten die Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versi­cherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Dazu bedarf es natürlich auch entsprechender Aufsichtskollegien. Diese sind einzurichten und Koordinierungsverein­barungen sind abzuschließen, Notfallpläne sind entsprechend zu erstellen.

Wir schaffen mit dieser Vorlage einige wesentliche Kriterien für eine krisenfeste Versi­cherungsbranche und erhöhen damit auch den Schutz der Kunden. Wir werden des­halb gerne zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.01


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Ebner. – Bitte.

 


14.01.36

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes dient der Vorbereitung auf die Umsetzung der EU-Richtlinien. Kollege Mayer hat das schon angesprochen. Diese EU-Richtlinie wird 2016 in Kraft treten und bringt einige grundlegende Neuausrichtungen bei der Beaufsichtigung von Versicherungsunterneh­men mit sich. Letztendlich wird sie zur Schaffung eines völlig neuen Versicherungsauf­sichtsgesetzes führen.

Vorerst geht es aber einmal darum, dass die Vorbereitung der Versicherungswirtschaft auf Solvabilität II strukturiert wird. Bisher fehlten dazu die Vorgaben. Das geschieht durch die nunmehrige Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

 


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