BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 81

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Es liegt ein Antrag der Bundesräte Herbert, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Pendlerpauschale vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätin­nen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Herbert, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend dringend notwendige Maßnahmen für die Exekutive – sofortige deutliche Erhöhung und künftige automatische Valorisierung des Steuerfrei­betrages im § 68 Abs. 1 EStG vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätin­nen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastun­gen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geän­dert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

13.57.084. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (100 d.B. und 129 d.B. sowie 9187/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Winkler. Bitte um die Berichterstattung.

 


13.57.28

Berichterstatterin Ingrid Winkler: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolle­gen! Ich bringe den Bericht zum Tagesordnungspunkt 4 über den Beschluss des Na­tionalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versiche­rungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgege­setz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; deswegen darf ich gleich zur Antrag­stellung kommen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Mai 2014 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


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