BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 86

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de Regierungsvorlage gar nicht so schlecht, hätte ich jetzt einmal gesagt. Es gibt hier gute Ansätze, was den inhaltlichen Teil anbelangt, wenn da nicht die Sache mit dem Datenschutz wäre.

Also ich finde, dass grundsätzlich diese legistischen Anpassungen in Bezug auf den DNA-Untersuchungsbereich genauso sinnvoll und wichtig sind, wie die Ausweitung der Möglichkeiten bei der Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität, Stichwort Neue-Psycho­aktive-Substanzen-Gesetz, und auch die interne Möglichkeit, dass man Exekutivbeam­te nach der Verwendungsänderung in Verwaltungsbereichen wieder in den Exekutiv­dienst zurückführen kann.

Was mir hier so gar nicht gefällt, ist, dass die schon bisher im Sicherheitspolizeigesetz verankerte Möglichkeit, behördlich ermittelte Daten an private Vereine oder Institutio­nen, im Speziellen die Österreichische Fußball-Bundesliga und den Österreichischen Fußballbund, weiterzugeben, mit dieser SPG-Novelle nicht eingeschränkt, sondern so­gar noch ausgebaut wird. Natürlich sind wir auch dafür, dass rassistische Umtriebe und rassistisches Verhalten bei Großveranstaltungen eingedämmt werden sollen, aber nicht mit behördlich ermittelten Daten, bei denen nicht einmal jeder Polizeibeamte über einen Zugang verfügt, weil sie eben einer gewissen Vertraulichkeit und einer gewissen internen eingeschränkten Zugriffsmöglichkeit unterliegen. Diese werden aber sehr wohl an private Institutionen, wie an den ÖFB oder die Österreichische Bundesliga weiterge­geben.

Eigentlich geschieht dies hauptsächlich zu dem Zweck, dass dieser private Verein oder diese private Institution eine privatrechtliche Verfügung treffen kann, nämlich ein Spiel­stättenverbot. Natürlich wirkt das indirekt auf die Sicherheit. Wenn wir hier diese Türe aufmachen und eine private Institution – jetzt ist es der Fußballbund, aber wir wissen ja aus den Begutachtungsverfahren, dass auch der Österreichische Eishockeyverband Interesse bekundet hat – zwar nicht zugreifen kann, aber Daten des Innenministeriums übermittelt bekommt, dann wissen wir schon, wohin die Reise in dieser Angelegenheit geht.

Das ist eine Reise, die ich und meine Fraktion nicht mitmachen wollen, weil Daten­schutz für uns einfach ein zu hohes Gut ist, als dass man hier privaten Vereinigungen, wenngleich es auch Breitensport ist, diese Möglichkeiten gibt. Grundsätzlich betrachtet finden wir das höchst bedenklich, wie hier vorgegangen wird.

Das ist nicht nur die Meinung der FPÖ, sondern das ist auch vom Datenschutzrat in seiner Sitzung vom 21. März 2014 als höchst kritisch angesehen worden. Der Daten­schutzrat hat hier konkrete Problemfelder erkannt, angesprochen und auch in einer Stellungnahme an das BMI weitergegeben: Es gibt die Problematik der Löschung der übermittelten Daten. Es gibt eine Löschungsverpflichtung im Datenschutzgesetz, die den Empfänger dieser behördlich ermittelten Daten betrifft. Das heißt, der hat diese Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden, einfach zu löschen. Das ist eine allgemei­ne Verpflichtung. Die betrifft jedermann in Bezug auf alle Daten, die Dritte irgendwie berühren könnten.

Der Datenschutzrat hat aber gesagt, dass es fast nicht möglich ist, diese Löschungs­verpflichtung auch zu überprüfen, weil es bei der Übermittlung der Daten zwar einen relativ guten Sicherheitskorridor gibt, aber sobald die Daten beim Empfänger angelangt sind, weiß man eigentlich nicht mehr, was mit diesen Daten passiert und wie diese wei­terverarbeitet, gespeichert, weitergeschickt, irgendwo weiterverwendet werden. Er spricht hier wörtlich von einer Möglichkeit der Schaffung einer Schattendatenbank, wo diese Da­ten unrechtmäßig – das heißt, wenn sie nicht mehr gebraucht werden – gesammelt wer­den und sich irgendwo auf privaten Rechnern oder privaten virtuellen Speichern wie­derfinden. Das ist eine unzulässige Vorgangsweise, die natürlich theoretisch die Sank-


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