BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 87

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tion einer Verwaltungsstrafe nach dem Datenschutzgesetz nach sich ziehen würde. Aber man muss natürlich auch sagen, dass das kaum überprüfbar ist.

Das ist eine Argumentation des Datenschutzrates, der ich mich hundertprozentig an­schließen kann. Ich bin schon gespannt, wie das hier weitergeht. Dem Eishockeyver­band hat man ja ein paar verfahrensrechtliche Vorgaben gegeben. Er muss sich seinen Statuten entsprechend neu definieren und auch einige inhaltliche Änderungen in seiner Organisationsstruktur vornehmen, aber grundsätzlich gibt es keinen Grund, warum man Daten, die man dem Österreichischen Fußballbund zur Verfügung stellt, nicht auch dem Eishockeyverband zur Verfügung stellt.

Wenn ich hier den Bogen noch weiterspanne, dann kommt bald der nächste Sportver­band dazu, der dann vielleicht auch in einen privatrechtlichen Bereich übergeht, und dann möchte ich nicht wissen, wohin die Reise geht. Das stelle ich mir höchst bedenk­lich und datenschutzrechtlich höchst brisant vor.

So sehr mir diese SPG-Novelle grundsätzlich gefällt, muss ich Ihnen, Frau Bundesmi­nister, doch mitteilen, dass wir sie aus den genannten Gründen des Datenschutzes, eben wegen dieser Problematik der Weitergabe behördlich ermittelter Daten  (Zwi­schenbemerkung von Bundesministerin Mikl-Leitner) – Das ist der Umstand, Frau Bundesminister! (Bundesministerin Mikl-Leitner: Nein!) Es ist Ihr Gesetz, das Sie uns vorgelegt haben. Wäre das nicht enthalten gewesen, hätte ich keinen Grund gefunden, warum wir dagegen sein könnten.

Aber weil es eben diese Problematik in diesem Gesetz gibt, werden wir dieser SPG-Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.20


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Perhab. – Bitte.

 


14.20.34

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer schön, nach dem Herrn Kollegen Werner Herbert zu sprechen. Es ist wieder einmal ganz interessant, dass ein Mitglied der Exekutive in Österreich ein Sicherheitspolizeigesetz ablehnt (Zwischenrufe bei der FPÖ) – das ist ganz super; ich glaube, das ist so ähnlich, als ob ich ... – und zwar mit der Begründung des Datenschutzes und der Weitergabe. Ich meine, da müss­ten wir auf ganz andere Bereiche eingehen. Wir sind uns immer einig gewesen, dass der Polizei effiziente Methoden zur Verfügung gestellt werden müssen, damit man nicht nur Kriminalität bekämpft, sondern auch die Sicherheit in diesem Land gewährleistet. Wir haben schon andere Themenbereiche gehabt, in denen die Datenübertragung viel sensibler war.

Es ist vielleicht ein Zufall, dass sich fast auf den Tag genau vor 29 Jahren die Tragödie von Brüssel im Heysel-Stadion – 29. Mai 1985, 39 Tote durch Tumulte von Hooligans – zutrug, aber das ist eigentlich auch mit ein Grund dafür, dass wir dieses Gesetz heute beschließen. Letzten Endes waren es die Hooligans und diese fanatischen Fußball­fans, die gar nicht den Sport, sondern ganz andere Motive für ihre Auseinandersetzun­gen haben, Rassismus und all diese Dinge. Zum Großteil sind wir in Österreich von derartigen extremen Ausschreitungen in der Vergangenheit Gott sei Dank verschont geblieben. Es hat aber durchaus bei Wiener Derbys schon Ansätze zwischen Austria- und Rapid-Fans gegeben, die auch nicht ohne waren, würde ich sagen.

Um diese Dinge massiv zu bekämpfen und der Exekutive, der Polizei die Möglichkeit zu geben, hier vorsorgend, präventiv zu wirken, damit kann man durchaus begründen, dass man dem verantwortlichen Veranstalter – und das ist in diesem Fall der Fußball-


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