BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 88

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Verband, zum Beispiel – die nötigen Daten gibt, damit er diese Gewalttäterdatei erstel­len kann. Wie würden Sie denn kontrollieren, wer in das Stadion darf oder nicht? Wie denn? – Danach, wie er ausschaut, ob er vermummt ist oder nicht? Der Veranstalter haftet für die Besucher im Stadion. (Zwischenruf des Bundesrates Herbert.)

Herr Kollege, ich kann Ihnen ein gegenteiliges, ein positives Beispiel nennen. Wir ver­anstalten in Schladming seit 14 Jahren den Nachtslalom, jeweils an einem Dienstag, mit 40 000 bis 50 000 Besuchern. Da gibt es keine Ausschreitungen, da gibt es nichts; minimale Vandalenakte und ein paar alkoholbedingte Ausschreitungen, aber im Gro­ßen und Ganzen, grosso modo, würden wir das gar nicht brauchen. Wir als Veran­stalter – der Österreichische Skiverband, das Weltcup-Komitee – haben durch diese Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz zusätzliche Auflagen und Kosten, stehen aber positiv dazu, weil wir uns natürlich auch absichern wollen im Falle etwaiger Haftungen oder sonstiger Dinge, die im Nachhinein eintreten könnten.

Ich denke, diese Dinge sind positiv zu werten, sie werden in Zukunft der Polizei helfen, präventiv einzuschreiten, und den Veranstaltern mehr Regeln zur Verfügung stellen, damit gewisse Elemente, die den Sport als Trittbrettfahrer benützen, um andere Ziele zu verfolgen, hintanzuhalten. Daher ist es für uns überhaupt kein Problem, diese No­velle zu befürworten, das tun wir sehr gerne. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.24


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Füller. – Bitte.

 


14.24.24

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem gegen­ständlichen heute hier vorliegenden Entwurf sollen die besonderen Befugnisse der Si­cherheitsbehörden bei Sportgroßveranstaltungen auf die Tatbestände der Verhetzung und des Verbotsgesetzes ausgedehnt werden, um gegen jede Form des Rassismus bei Sportgroßveranstaltungen vorgehen zu können. Es ist wichtig, dass seitens des Gesetzgebers Handlungen gesetzt und Instrumentarien geschaffen werden, um auftre­tenden Formen von Rassismus im Sport auch entgegenwirken zu können.

Besonders freut es mich aber auch, dass viele Vereine mit Aktivitäten und Kampagnen, wie zum Beispiel auch den Aktionswochen „Sport gegen Rassismus“, ein Zeichen set­zen, dass es eben für Rassismus im Sport keinen Platz geben soll. Vor allem wenn man bedenkt, dass national und international bekannte Sportlerinnen und Sportler auch sehr große Vorbildwirkung auf ihre Fans oder die Zuseherinnen und Zuseher ha­ben, halte ich diese freiwilligen Aktivitäten im Vereinsbereich für besonders wertvoll und wichtig.

Als weiteren Baustein gibt es, unterstützt vom Sportministerium, dem ÖFB und ande­ren, eine Initiative namens „FairPlay – Viele Farben ein Spiel“ bereits seit dem Jahr 1997, und in Österreich und auf europäischer Ebene wird auch sehr stark an der Bekämp­fung von Rassismus und Diskriminierung im Fußball unter Nutzung des Sports für den Dialog und die Integration von Migrantinnen und Migranten und ethnischen Minderhei­ten gearbeitet. Die dabei angewandten Methoden und Ansätze reichen von öffentlich­keitswirksamer Kampagnenarbeit über Bildungs- und Trainingsprogramme bis hin zur Sensibilisierung unterschiedlicher Zielgruppen und der Unterstützung und Vernetzung von Gruppen und Initiativen an der Basis.

Der Initiative gelang es auch, auf nationaler und europäischer Ebene tragfähige Part­nerschaften mit zahlreichen relevanten Akteuren im Fußball wie zum Beispiel Ver­einen, Fangruppen, Verbänden, Spielerinnen, Spielern zu organisieren und damit ganz neue Zielgruppen anzusprechen.

 


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