nach Ihrer Rede. Sie werfen einem Polizisten vor, sich um den Datenschutz zu sorgen. Das hätte er als Polizist nicht zu tun. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich halte das für eine demokratiepolitische Unverfrorenheit. Ich bin der Meinung, Sie haben sich hierher ans Rednerpult zu stellen und sich beim Kollegen Herbert und bei allen Polizisten und Polizistinnen, die sich um den Datenschutz Sorgen machen, zu entschuldigen. Ich finde Ihr Verhalten für dieses Haus absolut nicht in Ordnung. So ist es. (Beifall bei Grünen und FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Sie (in Richtung ÖVP) lachen über den Sager, dass sich Polizisten nicht über Datenschutz Gedanken machen dürfen? (Rufe bei der ÖVP: Das stimmt ja nicht!) Doch, holen Sie sich das Protokoll, genau das haben Sie gesagt. Achten Sie mehr auf Ihre Worte. Ich habe noch einmal nachgefragt beim Kollegen Herbert: Habe ich das richtig verstanden, Herr Kollege? Wir haben das noch einmal besprochen, und ja, er hat es gesagt. (Bundesrat Mayer: Und wenn das nicht im Protokoll steht, entschuldigt ihr zwei euch!) Dann entschuldigen wir zwei uns, gerne. (Bundesrätin Mühlwerth: Das wird aber nicht passieren!) Das wird aber nicht passieren, ich habe genau zugehört und ich habe sehr gute Ohren.
Wir reden jetzt allerdings über diese Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, die notwendig wurde, weil der Verfassungsgerichtshof Änderungen verlangt hat, und nunmehr wird das repariert. Die Datenschutzbedenken, die schon vonseiten der Freiheitlichen Partei geäußert worden sind, sehen wir auch so, wobei es natürlich gerade bei Stadionverboten – und da halte ich auch diese differenzierte Stellungnahme seitens meines Vorredners für richtig – sehr schwierig ist, eine Lösung zu finden. Ich habe die Lösung auch noch nicht gesehen. In erster Linie gilt es natürlich, die Sicherheit in den Stadien zu garantieren, das ist verständlich, auf der anderen Seite steht natürlich der Datenschutz bei privaten Vereinen. Wo zieht man dann die Grenze? Welche Vereine bekommen Daten und welche Vereine bekommen keine Daten? Es können auch andere Vereine von Rechtsradikalen unterwandert werden, gestört werden und so weiter. Bekommen diese dann auch dieselben Daten wie Fußballvereine? Und so weiter, und so weiter. Das sind schon Grenzen, die man ganz genau anschauen muss, wo man vorsichtig sein muss und wo man die Augen – sage ich einmal – weit aufreißen muss, wo man genau hinschauen muss, wie das funktioniert.
Wir haben allerdings auch andere Gründe dafür, dass wir dieser Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes nicht zustimmen werden. Es ist schon zum wiederholten Mal der Fall, und dafür habe ich irgendwie überhaupt kein Verständnis, dass wir hier ein Gesetz beschließen, das in Begutachtung geht, und obwohl der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sagt, dieses Gesetz geht nicht, nicht so, und sagt, was man stattdessen machen soll, wird die Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes – das ist keine grüne Organisation – vollkommen ignoriert und der Entwurf gelangt trotz allem in dieser Form zur Beschlussfassung. Ich habe dafür kein Verständnis, ehrlich nicht! (Beifall der Bundesrätin Reiter.) – Danke schön.
Einer der Gründe dafür, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz gekippt hat, war ja auch, dass die DNA-Ermittlungen nicht der Menschenrechtskonvention entsprachen, weil es auch bei Bagatelldelikten zu einer Speicherung der DNA-Tests kam. Jetzt legt man eine Grenze fest, nämlich ein Jahr, womit – und das sage jetzt nicht ich, sondern der Verfassungsdienst – diese Regelung wieder die Bagatelldelikte umfasst, womit die Bagatelldelikte wieder mit erfasst werden, wonach also wieder fraglich ist, ob dieses Gesetz einer VfGH-Prüfung überhaupt standhalten würde. Ich verstehe nicht, wie man ein vom VfGH gekipptes Gesetz so einbringen kann, dass der VfGH es höchstwahrscheinlich wieder kippen wird. Ich verstehe es nicht.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, das war schon im Ausschuss ein Missverständnis. Es geht dabei nicht um eine Verfassungsfrage, sondern um die
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