BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 91

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Praxis. Wann löscht die Polizei die gespeicherte DNA-Datenbank von einzelnen Perso­nen? – Das ist eine ganz entscheidende Frage. Die Antwort lautet immer, das wird nach dem Datenschutzgesetz gemacht. Aber wer überprüft das? Wer überprüft jeden einzelnen DNA-Test, der gespeichert ist, ob er nach dem Datenschutzgesetz noch ge­speichert werden darf? Wer überprüft das und wer löscht? Diesbezüglich haben wir immer wieder Fragen gestellt und keine Antworten bekommen. Wiederum war es der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts, der in seiner Begutachtung hineinge­schrieben hat – und dem schließen wir uns vollinhaltlich an –, richtig wäre es zu sagen, grundsätzlich werden diese Daten nach fünf Jahren gelöscht.

Das hätte man in dieses Gesetz hineinschreiben sollen, das hat der Verfassungsdienst auch verlangt, richtigerweise, und das ist auch der Grund dafür, dass wir dieser Novel­le nicht zustimmen können. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

14.36


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Posch-Gruska. – Bitte, Frau Kollegin.

 


14.36.51

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu diesem Tagesord­nungspunkt zu Wort gemeldet, weil ich die Besuche auf dem Fußballplatz aus der Sicht der Familien beleuchten möchte. Ich denke, dass es notwendig ist – Kollege Schreuder hat es vorhin gesagt –, ein Gesetz zu schaffen, weil der Rassismus auf den Sportplätzen dermaßen überhandgenommen hat. Da gehört etwas gemacht. Die Polizei braucht ein Handwerkszeug. Wir hatten in Österreich schon den Vorläufer FairPlay, ausgehend vom Österreichischen Fußballverband. UEFA-Spiele, Champions League, Europa-League, sie alle haben sich zu dieser FairPlay-Initiative für Vielfalt am Sportplatz zusammenge­schlossen. Ich glaube, im September oder Oktober 2012 gab es schon Ansätze dazu.

Ich komme aus dem Burgenland und kann sagen, in Mattersburg – als es nicht in der Bundesliga, sondern in der Regionalliga spielte – sind Familien mit ihren Kindern auf den Sportplatz gegangen. Mattersburg ist in die Bundesliga gekommen, und die Ag­gressivität ist höher geworden. Ich glaube, dass wir wirklich etwas machen müssen, dass es notwendig ist, dass etwas gemacht wird. Wenn ich nur an die Bananenwerfer in Deutschland denke, die wirklich eine Rassismusdebatte ausgelöst haben, wenn ich davon ausgehe, dass ein Milan-Spieler den Fußballplatz verlassen hat, weil es rassis­tische Gesänge gegen ihn gegeben hat, glaube ich, dass es mehr als notwendig ist, dass etwas gemacht wird.

Ich glaube aber auch, dass der Tatbestand Wiederbetätigung diesen Stellenwert braucht, damit es Handhabe gibt. Wir haben im Ausschuss über die Gefahren in Bezug auf den Datenschutz diskutiert. Es ist eine Anfrage von Herrn Jenewein, glaube ich, gestellt worden, wie da vorgegangen wird, wie das gemacht wird. Es ist dann eindeutig die Ant­wort gekommen, die Verbände, sprich der Eishockey Verband, um den es konkret ge­gangen ist, muss erst die Statuten ändern, damit es überhaupt möglich ist, dass sie die strengen Vorschriften einhalten können, wenn sie Material, Datenmaterial vom Ministe­rium bekommen. Das heißt, das wird nicht per Stick irgendwo übergeben, sondern es ist notwendig, dass in den Verbänden die Statuten geändert werden. Es darf keine Weitergabe erfolgen, es muss auf einem eigenen Computer gespeichert werden.

Diese Informationen haben wir alle im Ausschuss bekommen. Ich bin zuversichtlich, dass das auch eingehalten wird, und bin sehr, sehr froh, dass es jetzt mehr Handhabe gegen Rassismus und Verhetzung auf den Sportplätzen gibt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.39

 


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