Der Präsident ergänzt daher die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag 197/A-BR/2014 als 6. Punkt der Tagesordnung.
Gegen den Vorschlag des Präsidenten, die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.
Die Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen stellen das Verlangen gemäß § 60 Abs. 2 GO-BR auf Besprechung der Anfragebeantwortung 2756/AB-BR/2014 zu 2981/J-BR/2014 der Bundesministerin für Inneres (Beilage C).
TO-Punkt 1:
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2014 (53 d.B. und 130 d.B. sowie 9183/BR d.B. und 9184/BR d.B.)
TO-Punkt 2:
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (126 d.B. und 131 d.B. sowie 9185/BR d.B.)
TO-Punkt 3:
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert wird (101 d.B. und 132 d.B. sowie 9186/BR d.B.)
Die Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
Die Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA ein.
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 1:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA wird abgelehnt.
Zu TO-Punkt 2:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Zu TO-Punkt 3:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 4:
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (100 d.B. und 129 d.B. sowie 9187/BR d.B.)
Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
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