BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 107

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15.40.10Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsident Michael Lampel: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll, insbesondere hinsichtlich der Tagesord­nungspunkte 1 bis 6 über die Beschlüsse des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betref­fend ein Budgetbegleitgesetz 2014 und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technolo­gie genehmigt wird, beziehungsweise ein Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerb­steuergesetz 1987 geändert wird, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Versiche­rungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgege­setz geändert werden, und ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, sowie über den Selbständigen Antrag 197/A-BR/2014 der Bunderäte Mi­chael Lampel, Mag. Harald Himmer, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der GO-BR zum Thema „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ zu verlesen, damit insbesondere dieser entsprechende Teil sowie der restliche Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Be­schlussausfertigung ermöglicht werden.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil sowie den restlichen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Beginn 9 Uhr

Tagesordnung siehe Beilage/A.

Die Sitzung beginnt mit einer Fragestunde. Zum Aufruf gelangen Fragen an den Bun­desminister für Gesundheit.

Im Einlauf befindet sich ein Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (52 und 137/NR der Beilagen).

Im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG unterliegt dieser Beschluss des Nationalrates nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Be­handlung ist daher nicht vorgesehen.

Der Präsident gibt das Einlangen eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bun­deskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union bekannt.

Der Wortlaut dieses Schreibens wird als Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates gemäß § 41 Abs. 1 GO-BR dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung ange­schlossen.

Es liegt der Selbständige Antrag 197/A-BR/2014 der Bundesräte Michael Lampel, Mag. Harald Himmer, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der GO-BR zum Thema „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ (Beilage B) vor.

Es wird beantragt, den Selbständigen Antrag 197/A-BR/2014 gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.

Der Antrag der Bundesräte Michael Lampel, Mag. Harald Himmer, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen (Beilage B), den gegenständlichen An-
trag 197/A-BR/2014 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, wird mit Stim­meneinhelligkeit (d.h. mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit) angenommen.

 


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