BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 23

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haltung, dass man nicht – nach dem Motto: alles über einen Kamm – vereinheitlicht, sondern mit Anreizen arbeitet. Deswegen möchte ich die 47-Jahreswochen-Öffnungs­zeiten über ein Anreizmodell motivieren. Diejenigen Gemeinden oder Einrichtungen, die das erreichen, bekommen die höchste Förderung und bei Weitem eine höhere als in der letzten 15a‑Vereinbarung, nämlich auch mit Personalkostenzuschüssen. Wenn man es nur auf 45 Wochen schafft, dann bekommt man eben auch weniger Geld.

Natürlich ist es unser Ziel, die Jahreswochen-Öffnungszeiten zu verstärken. Allerdings müssen wir die gegenwärtige Situation beachten. Hier nur eine Zahl: Im Burgenland haben genau 18 Prozent der Einrichtungen 47 und mehr Wochen offen. Dort ist die Situation ganz anders als in Wien, wo wir bei über 90 Prozent liegen. Aber wir können beispielsweise das Burgenland oder Oberösterreich quasi nicht zwingen, jetzt auf 47 Jahreswochen zu gehen, wenn sie es einfach nicht so schnell schaffen. – Die Kon­se­quenz wäre nämlich, dass es dann einfach weniger Plätze gibt, und das ist sicherlich nicht das Ziel der Sache!

Ich setze also insgesamt auf Anreizmodelle. Diese Artikel-15a-Vereinbarung bietet sehr viele Möglichkeiten, Kinderbetreuungseinrichtungen zu fördern, etwa über Per­sonal­kosten oder über Neubauten, was auch noch nie der Fall war. Weiters gibt es entsprechende Möglichkeiten über Tageseltern, über die Verlängerung der Öffnungs­zeiten und über die besagte Anhebung der Betreuungsqualität.

Ja, das beruht auf Freiwilligkeit, denn das ist eben nun einmal kein Bundesgesetz. Es ist dies ein Ländergesetz, und deswegen kann man und will man aktuell gar nichts ändern, weil letztendlich die Gemeinden all das am allerbesten wissen oder wissen sollten: Sie kennen die Bedürfnisse und Wünsche der Eltern in Bezug auf Öffnungs­zeiten und Betreuungssituationen am besten. – Deswegen gibt es diesen freiwilligen Anreiz, die Betreuungsqualität über einen besonders guten Betreuungsschlüssel zu heben, nämlich im Verhältnis 1 : 4, eine Betreuungsperson mit vier Kindern bei den unter Dreijährigen, und 1 : 10 bei den Drei-bis Sechsjährigen.

Dazu muss man wirklich sagen: Das ist auch im internationalen Vergleich ein sehr hoher Standard! Wenn wir einen österreichweiten Vergleich ziehen, dann sehen wir, dass der Betreuungsschlüssel in Wien im Moment laut Gesetz etwa doppelt so schlecht ist: In Wien liegen wir bei rund eins zu acht bei den Kleinen und bei eins zu 17 bei den Großen.  – Da ist tatsächlich auch noch viel zu tun!

Es geht nicht nur um die Öffnungszeiten, und zwar wohlgemerkt nicht nur um die Jahresöffnungszeiten, sondern auch um die Tagesöffnungszeiten. Auch diesbezüglich besteht zum Beispiel in Vorarlberg die Situation, dass nur einige wenige Einrichtungen neun Stunden pro Tag geöffnet haben, sprich: Das ist nicht vereinbar mit einer Voll­berufstätigkeit von Frauen. – Das muss man also auch sagen: Es geht nicht nur um die Jahres-, sondern auch um die Tagesöffnungszeiten.

Abschließend noch ein kleiner Ausblick: Was sind die nächsten Aktivitäten? – Ich habe mir drei Prinzipien oder drei Ziele zurechtgelegt und die Maßnahmen, die ich verfolge, dahin gehend abgestimmt.

Erstes verfolge ich das Prinzip der Individualität: Das ist mir sehr wichtig. Es genügt nämlich nicht, alle Familienmodelle zu akzeptieren und höchste Wahlfreiheit nur zu schätzen, sondern es müssen natürlich auch entsprechende Rahmenbedingungen und Angebote geschaffen werden, die das überhaupt ermöglichen. Es ist nämlich immer leicht, von Wahlfreiheit zu reden, wenn aber die Einrichtungen nicht vorhanden sind, dann gibt es ja keine Wahlfreiheit.

Ich meine, es handelt sich auch nicht um Wahlfreiheit, wenn gemäß unserem System eigentlich nur die Mütter für das Kindeswohl verantwortlich sind. Diese Verantwortung


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