BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 38

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Der eingelangte Kulturbericht 2013 beziehungs­weise der Bericht über technische Unterwegskontrollen im Jahr 2013 wurde dem Aus­schuss für Unterricht, Kunst und Kultur beziehungsweise dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zugewiesen.

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüs­se des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlos­sen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Bitte, Frau Kollegin Mühlwerth.

10.41.30Fristsetzungsantrag

 


10.42.45

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Es liegt seit einem Monat ein Antrag der Freiheitlichen im Finanzausschuss betreffend Evaluierung des Pendlerpauschales. Die Finanzstaatssekretärin Steßl hat sich offensichtlich nicht nur auf Initiative von uns Freiheitlichen, sondern auch auf Anregungen der Pendlerinitiative bewegt und gestern in einer OTS-Aussendung festgestellt, dass es hier zu Verbes­serungen gekommen ist.

Leider haben die Regierungsfraktionen die Tendenz, Anträge der Oppositionsparteien gut abliegen zu lassen, bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, und daher stellen wir einen Fristsetzungsantrag, den wir auch schriftlich eingebracht haben, dem Finanzaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 195/A(E)-BR/2014 eine Frist bis zum 24. Juli 2014 zu setzen.

Darüber hinaus verlangen wir gemäß § 49 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundes­rates die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag. (Beifall bei der FPÖ.)

10.43


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke, Frau Kollegin.

Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich daher bekannt, dass Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung eingebracht hat, wonach dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 195/A(E)-BR/2014 betreffend Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Pendlerpauschale eine Frist bis 24. Juli 2014 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Da weiters gemäß § 49 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag beantragt wurde, lasse ich hierüber sogleich abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Durchführung einer Debatte über den genannten Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf Durchführung einer Debatte über den Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.

Antrag gemäß § 16 Abs. 4 GO-BR

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Lampel, Kneifel, Mühlwerth, Schreuder, Kolleginnen und Kollegen der Antrag gemäß


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