§ 16 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates eingebrachte wurde, das Stenographische Protokoll zur Enquete „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ samt Beilagen in Verhandlung zu nehmen und mit den Vorberatungen dieses Verhandlungsgegenstandes den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zu betrauen.
Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Lampel, Kneifel, Mühlwerth, Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, das Stenographische Protokoll zur Enquete „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ samt Beilagen als Verhandlungsgegenstand unter Zuweisung an den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.
Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag der Bundesräte Lampel, Kneifel, Mühlwerth, Schreuder, Kolleginnen und Kollegen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag, das Stenographische Protokoll zur Enquete „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ samt Beilagen als Verhandlungsgegenstand unter Zuweisung an den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 geändert wird (142 d.B. und 168 d.B. sowie 9198/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen in die Tagesordnung ein und kommen zu deren 1. Punkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Köck. Bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht die Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik durch eine Novelle des Marktordnungsgesetzes im Bereich der Direktzahlungen in die österreichische Rechtsordnung vor. Der Beschluss des Nationalrates bringt in diesem Sinn ein österreichweit einheitliches Regionalmodell ohne produktionsbezogene Koppelungen für Acker-, Dauerkultur und Grünlandflächen. Für Hutweiden wird eine differenzierte Flächenzahlung sowie eine tierbezogene Zahlung für den Almauftrieb vorgesehen. Das neue Modell soll dabei im Rahmen einer Übergangsregelung ab 2015 bis 2019 in fünf 20-Prozent-Schritten eingeführt werden. Flankiert werden die Maßnahmen durch eine Regelung für KleinlandwirtInnen und ein Programm zur Unterstützung der JunglandwirtInnen.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dörfler. – Bitte, Herr Kollege.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite