BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 41

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tungen, die eigentlich klassische Wirtschaftsbetriebe sind, hoch gefördert, und zwar mit 570 000 €, 549 000 €, 467 000 € und, und, und. Auf der anderen Seite haben wir den Kleinbauer, den Schichtarbeiter, der sich aufgrund der Strafzahlung die Reparatur seines Traktors nicht mehr leisten kann. Ich würde mir gerne einmal den Fuhrpark dieser mit mehr als einer Million geförderten Betriebe anschauen. Also die Sorgen, die dieser Kleinbauer hat, haben die sicher nicht. Das sind zwei Welten.

Aber ich kann auch nicht verstehen, dass jetzt im Rahmen dieser Veränderung der Marktordnung die SPÖ, die momentan ja die Antimillionärspartei ist, da mitstimmt. Das kann ich nicht verstehen! Ich stehe da auf der Seite des bäuerlichen Familienbetriebes. Ich bin aber keiner, der versucht, Neid zu säen, indem ich jetzt aufliste, wer wie viel Förderung bekommt. Aber Faktum ist, dass es hier eine Förderschieflage gibt. Diese Veränderung des Marktordnungsgesetzes sollte eine Chance, eigentlich, Herr Bundesminister, ein Auftrag sein, dieses Ungleichgewicht auszubügeln. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wissen, dass diese kleinen Familienbetriebe Landschaftspfleger sind und dass ohne sie der Tourismus im ländlichen Raum nicht möglich wäre. Diese Betriebe bele­ben auch die Wirtschaft im ländlichen Raum. Wovon leben denn Kleinbetriebe in den Dörfern? Sie leben auch von den bäuerlichen Kleinunternehmen, die vor Ort einkaufen und ihre Existenz- beziehungsweise Lebensgrundlage haben. Wir haben hochwertige Lebensmittel. Woher kommen denn die? Nicht aus Holland, Belgien, Spanien oder sonst woher, sondern aus Österreich. Diese Betriebe sind daher zu schützen.

Es ist für mich völlig unverständlich, dass diese Marktordnungsgesetz-Novelle nicht dazu beigetragen hat, dass man sofort einen Ausgleich gefunden und den Klein­betrie­ben eine faire Chance gegeben hat. Abgesehen davon ist es auch nicht verständlich, dass bei der Flächenförderung auf der einen Seite der eine für das Gleiche pro Hektar 0,37 Cent erhält, während auf der anderen Seite eine Maximal­förderung von 6 823 € pro Hektar möglich ist. Das ist eine weitere Ungleichgewichtung.

Herr Bundesminister! Sie haben in Kärnten – ich habe das auch hier im Hause ge­sagt – im Jänner große Hoffnungen geweckt. Ich zitiere:

„,Bis es auf den Almen aper wird, solle es eine Lösung für den Almfutterflächenkonflikt geben‘, hat Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter bei seinem ersten Besuch in Kärnten im Jänner angekündigt.“

Faktum ist – ich zitiere wieder aus der gleichen Zeitung –:

„In der Praxis jedoch erhalten viele Bauern nach wie vor Strafbescheide. In manchen Fällen wird die Strafe für ein Jahr retourniert, während sie für ein anderes Jahr ver­hängt wird. Jedes Jahr wird extra abgerechnet.“

Herr Bundesminister! Ich hoffe, dass Ihre Zusage, dass es eine Lösung geben wird, wenigstens bis der Schnee im Herbst oder im Winter kommt, eingehalten wird. Ich weiß schon, dass es nicht immer leicht ist. Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie sich redlich und, wie ich denke, auch ehrlich bemühen. Aber ich bitte Sie wirklich, dieses Problem insbesondere für die kleinbäuerlichen Betriebe zumindest bis der Schnee kommt zu lösen.

Wie schon gesagt: Es ist die Chance vertan worden, Fairness für die Kleinbauern beziehungsweise einen Ausgleich, was die Fördergerechtigkeit anlangt, mit dieser Marktordnungsgesetz-Novelle herbeizuführen. Deshalb werden wir ihr nicht zustim­men. Denn: Wir sind auf der Seite der Kleinen und Fleißigen! (Beifall bei der FPÖ.)

10.54

 


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