BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 42

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Preineder. – Bitte, Herr Kollege.

 


10.55.04

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Schülerinnen und Schüler, so sie noch da sind! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben das Marktordnungsgesetz beziehungsweise eine große Änderung desselben heute zu beschließen.

Ich möchte eingangs kurz auf die Ausführungen meines Kollegen Dörfler eingehen und ihm sagen: Die Almfutterflächenproblematik ist eine, die uns allen bewusst ist. Auch ich habe mich mit diesem Problem vor Ort beschäftigt und kann sagen: Es ist sehr schwierig, eine konkrete Nutzfläche festzustellen. Sie können eine Doktorarbeit darü­ber schreiben und werden trotzdem kein konkretes Ergebnis bekommen. Ein prak­tischer Ansatz wäre jener, den Sie hier dargestellt haben, nämlich dass man die Frage klärt: Wie viele Tiere kann ich auf einer Alm ernähren, beziehungsweise wie viele Tiere können sich von der Alm ernähren? Es ist schwierig, das mit Flächen­kataster und Überschattungen und Steinausgrenzungen festzustellen. Ich bin guter Dinge – und der Herr Bundesminister wird das sicher selbst auch noch genau erklären –, dass es für die Problemfälle sicherlich eine Lösung geben wird.

Es fällt mir schwer, zu verstehen, warum Sie so gerne einen Streit zwischen Groß und Klein anzetteln. Es gibt eben große und kleine Bauern. Ich bin selbst auf einem kleinen Bauernhof mit 10 Hektar und sechs Kühen aufgewachsen und kenne die Problematik und die Situation eines Kleinbauern sehr gut. Es hilft aber keinem weiter, wenn man hier einen Keil hineintreibt.

Wichtig ist – das ist auch sozial im neuen Programm so vorgesehen –, dass es eine Deckelung für Großbetriebe gibt, und zwar mit 150 000 €, wo auch die Arbeitskräfte und nicht nur die Fläche berücksichtigt werden.

Jetzt zum eigentlichen Thema: Seit 1995 haben wir ein EU-Agrarsystem, das damals eine komplette Änderung für die Landwirtschaft gebracht hatte, nämlich die Umstellung auf den Weltmarktpreis. Es gab einen Ausgleich auf die wesentlich reduzierten Welt­markt­preise, weil nicht kostendeckend, und zwar durch sogenannte Direktzahlungen. Diese Direktzahlungen waren nicht Förderungen, sondern Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft, und dadurch wurde den Konsumenten die Möglichkeit gegeben, öster­reichische Lebensmittel zum Weltmarktpreis zu konsumieren.

Das war eine große Umstellung. Seit Einführung dieses Systems gab es immer wieder Anpassungen, und heute haben wir einen weiteren wesentlichen Schritt zu be­schließen, nämlich die Änderung der historischen Ausgleichszahlungen in ein soge­nanntes regionales Modell. Was heißt das? – Dass es pro Fläche, egal, ob Acker- oder Grünland, eine einheitliche Flächenprämie geben wird, unabhängig von der Produktion. Auch das war lange Gegenstand der Diskussion, dass nämlich Ausgleichszahlungen nicht produktionsfördernd sein sollten und auch ökologische und naturbezogene Maßnahmen damit verbunden sein sollten.

Das ist auch inkludiert, denn jeder, der in Österreich beziehungsweise in Europa, muss man genau genommen sagen, eine EU-Ausgleichszahlung erhalten möchte, muss sich auch sogenannten Greening-Maßnahmen unterwerfen. Das heißt, dass das Grünland erhalten werden muss; das heißt, dass Fruchtfolgeauflagen eingehalten werden müssen; und das heißt, dass auch gewisse Biodiversitätsflächen angelegt werden müssen, um der biologischen Vielfalt genügend Platz zu geben. Es ist von der Ausgleichszahlung her eine eigene Schiene für Hutweiden angedacht, und es wird keine produktions- oder tierbezogenen Prämien mehr geben.

 


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