BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 43

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Sehr wesentlich für Österreichs Bäuerinnen und Bauern ist, dass dieses neue System entsprechend eingeführt wird, dass es nämlich nicht zu einem plötzlichen Übergang kommt, sondern dass es für die nächsten fünf Jahre eine Einschleifregelung gibt, und zwar jährlich 20 Prozent Anpassung, dass es also einen gleitenden Übergang vom alten Ausgleichszahlungssystem auf das neue System gibt. Das ist, geschätzte Damen und Herren, für unsere Bäuerinnen und Bauern wichtig, weil auch diese Betriebe Verlässlichkeit und Stabilität brauchen.

Wenn ein Betriebsführer Entscheidungen trifft, dann muss er sich auch einige Jahre auf die Rahmenbedingungen verlassen können, da nur entsprechende Rahmenbedin­gungen die Grundlage sind, um Betriebsübernahmen entsprechend zu forcieren. Ich glaube, auch da ist ein wesentlicher Ansatz, dass es eine eigene Jungübernehmer­regelung oder Jungübernehmerförderung geben wird, weil es uns wichtig ist – und Österreich hat im Vergleich zu Europa eine noch junge Landwirtschaft –, dass die Land­wirtschaft und die Agrarbetriebe nicht überaltern, dass wir den jungen Menschen signalisieren: Es zahlt sich aus, es hat Zukunft und birgt Chancen, einen bäuerlichen Betrieb zu übernehmen!

Wenn wir diese Chance für die Zukunft auch entsprechend ausbauen wollen, dann ist es wichtig – und darauf wird ein Fokus gelegt –, dass die Investitionsförderung, die Entwicklung der Betriebe entsprechend forciert wird.

Es ist eine große Veränderung, die auf die bäuerlichen Betriebe zukommt, es gilt da aber auch wieder die Chancen zu sehen. Es wird viele Betriebe geben, die in dem alten System finanziell besser durchgekommen sind. Es wird aber auch Betriebe geben, für die das neue System ein besseres ist. Entscheidend ist, sich am Markt zu orientieren. Entscheidend ist es, für seinen Betrieb seine Chancen zu finden und eine entsprechende Entwicklung der Betriebe und der bäuerlichen Landwirtschaft in Österreich zu forcieren. Das wollen wir, und das möge dieses neue Marktord­nungs­system bringen; deshalb werden wir auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Pfister.)

11.01


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Mag. Schreyer. – Bitte.

 


11.02.01

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher hier im Saal und zu Hause! In dieser Novelle, die wir heute behandeln, wird über 700 Millio­nen € jährlich bis 2020 entschieden. Die Novelle enthält auch ziemlich viele positive Inhalte, die ich natürlich hervorheben möchte, die Umsetzung in Österreich lässt aber leider noch viel zu wünschen übrig, weshalb wir der Novelle leider nicht zustimmen können.

So werden die Direktzahlungen – das haben meine Vorredner auch schon gesagt – künftig nicht mehr auf den historischen Referenzwerten beruhen. Das finden wir sehr, sehr gut, da es damit wirklich zu einer klaren Konvergenz der Zahlungen, zwischen­staatlich und auch innerstaatlich, kommt. Wir finden aber diese zögerliche Umsetzung, dass endlich diese bisher ungerechte Behandlung abgeschafft wird, mit dieser schritt­weisen 20-Prozent-Anpassung von 2015 bis 2020 wirklich unerträglich. Das ist eine unerträgliche Verlängerung der Benachteiligung.

Ich möchte – weil mein Kollege im Nationalrat genau diese Zahlen schon einmal be­müht hat – die Zahlen noch einmal bringen und die derzeitige Lage in Österreich schildern. Es sind 1 742 Betriebe in Österreich, die derzeit mehr als 1 000 € Prämie pro


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