Hektar erhalten, 62 Betriebe sogar mehr als 4 000 € pro Hektar. Diese Privilegien werden nun für weitere fünf Jahre beibehalten und sind einfach gegenüber vielen kleinen Bäuerinnen und Bauern, die auch weiterhin zum Teil deutlich weniger Prämien bekommen – weniger als 100 € pro Hektar –, eine weitere Ungerechtigkeit. Diese Betriebe machen einen Anteil von über 17 Prozent der Betriebe aus, und es sind vor allem die kleinräumig strukturierten Betriebe, vor allem im Bergland, vor allem auch – ich als Bundesrätin aus Tirol muss das natürlich sagen – Betriebe in Bundesländern wie Tirol.
Ich habe bis jetzt noch halbwegs nachvollziehen können, dass ein Landwirtschaftsminister aus dem Flachland für Kleinräumigkeiten nicht so das Gespür hat, jetzt ist mir das aber sehr unverständlich, dass das so weiter fortgesetzt wird. Dabei wären ja jetzt mit der GAP-Reform sogar Mittel dafür geschaffen worden.
Es wird zum Beispiel in Deutschland auch umgesetzt, aber bei uns bei Weitem nicht ausgeschöpft, dass die Mitgliedstaaten eine Umverteilungsprämie für die ersten Hektarflächen gewähren können. Das heißt, sie können bis zu 30 Prozent des nationalen Finanzrahmens an die Betriebsinhaber für die ersten 30 Hektar umverteilen. Das würde wirklich einen erheblichen Umverteilungseffekt erzielen – wird leider in Österreich nicht gemacht. Das ist auch der Hauptgrund, warum wir die Novelle hier ablehnen.
Sehr gut finden wir – das hat mein Vorredner schon angesprochen – das Programm für Junglandwirte, das in der GAP vorgesehen ist. Wenn wir uns ansehen, wie viele Betriebe jährlich in Österreich aufgegeben werden, wie viel Aufwand und wie viel Entbehrung die Entscheidung, den elterlichen Hof zu übernehmen, für die betroffenen JunglandwirtInnen darstellt – meist mit der Aussicht, dass es sowieso nie und nimmer in einen Vollerwerb münden kann und immer ein Balanceakt im Nebenerwerb, vielleicht sogar noch mit einem zweiten Job, bleibt, weil die Zukunft für Nebenerwerbsbauern einfach wirklich nicht rosig aussieht –, dann sehen wir, das ist wirklich eine sehr, sehr sinnvolle Maßnahme.
Aus unserer Sicht wäre das Programm zusätzlich zu den Junglandwirten noch auf Kleinlandwirte und -landwirtinnen generell auszudehnen, um einfach die ökologische Vielfalt auf diesen Betrieben zu unterstützen.
Ich habe vorhin schon zum Thema Umverteilungsgerechtigkeit gesprochen und möchte noch ganz kurz einen Punkt hervorheben, weil da einfach mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich möchte noch einmal ganz kurz die Mutterkuhprämie besprechen, für die es nämlich keine Übergangslösung gibt. Da ist eine Forderung von uns, dass bis 2019 mindestens noch für zehn Mutterkühe eine Prämie ausbezahlt wird – also wenn schon Übergangsregelungen, dann auch für Kleinbetriebe und nicht nur für Großbetriebe, wie dies in dieser Novelle eben hauptsächlich vorgesehen ist! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
11.06
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bierbauer-Hartinger. – Bitte.
11.06
Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger (SPÖ, Steiermark): Geschätztes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer und Zuseher hier im Saal und zu Hause an den Fernsehgeräten! Meine Vorredner beziehungsweise meine Vorrednerin haben ja schon die Stellungnahmen ihrer Fraktionen zum Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 laut Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2014 geändert werden soll, dargelegt. Ich
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