werde mich gewissen populistischen Äußerungen jetzt nicht anschließen, die von Einzelschicksalen sprechen, sondern ich möchte jetzt schon klar die Standpunkte, die diese Novelle aus Sicht der SPÖ beinhaltet, darlegen.
Das Marktordnungsgesetz in seiner heutigen Form umfasst die innerstaatliche Regelung, um die Regeln der gemeinsamen Marktordnung innerhalb der Europäischen Union einhalten zu können. Was sind nun die Hauptgesichtspunkte dieser Änderung, und welche Ziele hat letzten Endes dieses neue Marktordnungsgesetz?
Ein vorrangiges Ziel einer Agrarpolitik muss es sein, die Sicherung der bäuerlichen Betriebe zu gewährleisten, den Konsumenten und Konsumentinnen hohe Qualität zu bieten, Lebensmittelsicherheit zu haben und auch Vielfalt zu gewährleisten. Es muss die Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Regionen unterstützt werden. Klarheit und Rechtssicherheit, das war die Devise, die in diese Novelle eingeflossen ist. An und für sich wird in dieser Novelle – und das müsste auch den Kollegen und Kolleginnen der grünen Fraktionen entgegenkommen – ja auch sehr auf die Sicherung der biologischen Landwirtschaft und die nachhaltige Sicherung des biologischen Landbaus Rücksicht genommen.
Auch sollen strukturschwache Regionen gefördert werden, und dazu braucht es gerechte Förderpolitik. Unsere Fraktion sieht in dieser Novelle eine gerechte Förderpolitik. Mit dieser Novelle zum Marktordnungsgesetz wird in Österreich die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Periode 2014 bis 2020 umgesetzt. Es wird bis 2020 Rechtssicherheit für die Bauern geschaffen, um so die Grundlage für die Auszahlung von Direktzahlungen im Ausmaß von zirka 700 Millionen € pro Jahr vorzugeben.
Betreffend diese Novelle, die Auswirkungen auf 130 000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe hat, hält das Regierungsprogramm folgende Vereinbarungen fest:
Bis 2019 werden die Zahlungen schrittweise auf ein österreichweit einheitliches Regionalmodell ohne produktionsbezogene Koppelungen für Acker-, Dauerkultur- und Grünlandflächen umgestellt. Das hat zwar mein Vorredner, der Kollege von der ÖVP schon gesagt, aber vielleicht wirkt es dem Populismus ein bisschen entgegen, wenn man das noch einmal betont.
„Für Hutweiden/Almflächen wird eine differenzierte Flächenzahlung sowie eine tierbezogene Zahlung für den Almauftrieb vorgesehen“.
Das ist – und das belegen die Vorgaben – ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Verteilungsgerechtigkeit der Fördermittel. Es ist eine Novelle, die sowohl Rechtssicherheit für die Almbauern als auch optimale Unterstützung für die Jungbauern bietet. Und da wir wissen, dass in den letzten Jahren sehr viele bäuerliche Betriebe zugesperrt haben, müssen wir eine Politik betreiben, die dem entgegentritt.
In diese Novelle fließt auch ein, wie weit die Definition eines aktiven Landwirtes geht. Diese Definition ist wichtig in Bezug auf Bauern, die den für den Tourismus sehr wichtigen Zweig des Urlaubs am Bauernhof anbieten, denn diese Bauern sollen keine erschwerten Bedingungen vorfinden. Mit dieser Klarstellung in der Novelle wird einem wichtigen Tourismuszweig Rechnung getragen.
Ganz wichtig war es der SPÖ und auch der ÖVP, die KleinlandwirtInnen-Regelung durchzusetzen. Die Novelle umfasst eine KleinlandwirtInnen-Regelung, die eine Fördergeldhöhe von 1 250 € pro Jahr vorsieht. Auch ist es möglich, bereits ab einer angemeldeten beihilfefähigen Fläche von 1,5 Hektar am Fördersystem teilzunehmen.
Zur Erhaltung vor allem von bäuerlichen Familienbetrieben werden Junglandwirtinnen und Junglandwirte bis zu einem Alter von 40 Jahren mit einer zusätzlichen Förderung von 41 € pro Hektar unterstützt werden, wobei der Spielraum der EU-Verordnung aus-
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