BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 48

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auch richtig und gut, um den Bäuerinnen und Bauern, die von der Abschmelzung der Prämien betroffen sind, Zeit zu geben, sich auf diese Anpassung auszurichten.

Es ist mir wichtig gewesen, in dieser Marktordnungsgesetz-Novelle einen Beitrag zur Lösung der Almfutterflächenproblematik, die verschiedentlich angesprochen wurde, zu erbringen, und das ist mit mehreren Schritten gelungen. Ein wichtiges Element ist hier auch die Verdichtung der Prämie, die Nutzung der Reduktionsmöglichkeiten für Hutweiden und Almflächen. Hier haben wir es mit Grünland zu tun, das in seiner Ertragskraft – dafür gibt es Studien des Agrarwissenschaftlichen Instituts – etwa 20 Prozent der Ertragskraft entspricht. Deswegen haben wir diesen Reduktionsfaktor genutzt, um für die künftige Ausrichtung der Regionalprämie auf den Almflächen diese 20-prozentige Verdichtung vorzusehen, was heißt, dass 20 Prozent der Flächen mit Zahlungsansprüchen belegt sind und wir damit einen Puffer von 80 Prozent geschaffen haben und es in Zukunft bei Abweichungen der erklärten Fläche von der festgestellten Fläche nicht mehr zu Sanktionen kommt. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag, um die Almförderung in der ersten Säule in Zukunft sicherer zu machen und vor allem für die Bauern verlässlich zu machen.

Wir haben einen weiteren wichtigen Beitrag erbracht durch das Vorsehen von gekop­pelten Prämien für aufgetriebene raufutterverzehrende Großvieheinheiten. Das ent­spricht übrigens auch einer Forderung der Grünen, die aber offensichtlich erklärt haben, dass sie dieser Marktordnungsgesetz-Novelle und daher dieser Almauftriebs­prämie nicht zustimmen werden. Ich nehme an, die Bauern werden das richtig bewer­ten können. (Bundesrätin Schreyer: Es geht um das gesamte Paket!)

Frau Bundesrätin, es trifft mich natürlich besonders, dass die Tiroler Grünen gegen diese Marktordnungsgesetz-Novelle stimmen, die übrigens auch eine Kleinerzeuge­rregelung beinhaltet, von der immerhin 35 000 Bauern und Bäuerinnen nutznießen können, was eine ganz deutliche Entbürokratisierung bringt, weil sie eben ausgenom­men und befreit sind von Cross-Compliance-Bestimmungen und daraus resultierenden Sanktionen. Also wenn Sie, Frau Bundesrätin, schon so ein Herz für die Kleinbauern haben, dann sollten Sie – und dazu fordere ich Sie auf – diesem Marktordnungsgesetz im Sinne der Kleinbauern auch zustimmen. Überlegen Sie sich das! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Denn, sehr geehrte Frau Bundesrätin, ich sage Ihnen schon, ich rede mit vielen Bauern und vor allem auch mit den Almbauern, und gerade in Tirol. Ich war erst vor Kurzem dort. Und wissen Sie, vor wem sich die Bauern fürchten – weil angesprochen worden ist, dass sich die Bauern vor uns fürchten –: Die Bauern bei mir zu Hause fürchten sich vor allem vor den Grünen. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Das sei Ihnen gesagt.

Und weil Sie auch die Jungbauern angesprochen haben: Wir haben mit dieser Markt­ordnungsgesetz-Novelle einen 25-prozentigen Top-up zur Basisprämie in fünf Jahren vorgesehen. Das ist die beste Jungbauernförderung, die es jemals gegeben hat. In Kombination mit der Jungbauernförderung, die wir auch in der Ländlichen Entwicklung vorgesehen haben, ist das eine Unterstützung der Jungbauern, die es in dieser Breite bisher noch nicht gegeben hat. Deswegen würde ich Sie auch ersuchen, sich noch einmal zu überlegen, ob Sie nicht dieser Marktordnungsgesetz-Novelle doch auch zustim­men können.

Wir haben übrigens auch – und da bin ich auch froh darüber, dass es gelungen ist –, auch im Sinne einer fairen Verteilung, eine Obergrenze von 150 000 € für die Basis­prämie vorgesehen. Herr Bundesrat Dörfler, auch Sie möchte ich deswegen auffor­dern, dieser sehr fairen und gerechten Verteilung der Direktzahlung Ihre Zustimmung zu geben.

 


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