BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 49

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Und damit komme ich zum letzten Punkt: Ein ganz wichtiger Beitrag – und das ist in dieser Marktordnungsgesetz-Novelle umgesetzt – für die Lösung der Almfutterflächen­problematik ist die Sanktionsfreistellung für die Aufzinser, für die Auftreiber. Das haben wir im § 8i vorgesehen. Und zwar rückwirkend über fünf Jahre werden Bauern, wenn Sie eine Erklärung abgeben, in der sie glaubhaft versichern, dass sie sich über die Erklärung und die festgestellte Fläche entsprechend erkundigt haben, dafür sanktions­frei gestellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist schon ein ganz massiver Beitrag für die Lösung im Zusammenhang mit der Almfutterflächenerfassung. Herr Bundesrat Dörfler, der Fall, den Sie vorhin ange­sprochen haben, der auch in den Zeitungen reflektiert wurde, ist meines Wissens einer von jenen, die von dieser §-8i-Regelung profitieren würden. Wenn Sie heute dagegen stimmen, dann stimmen Sie dagegen, dass dieser Bauer seine Sanktionen zurück­bezahlt bekommt. Das sollen Sie sich auch vor Augen führen. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP sowie der Bundesrätin Grimling.)

Mit heutigem Tag überweist die AMA an die 4 Millionen € an Sanktionszahlungen zurück an die betroffenen Bäuerinnen und Bauern. Das ist ein erstes konkretes Ergeb­nis der Taskforce Alm, die ich eingerichtet habe, nämlich auf der Grundlage der Einzelfallbeurteilung einer entsprechenden Erklärung der Landwirtschaftskammern. Wenn die Bauern dieses Gutachten haben, dass sie nach bestem Wissen und Gewis­sen vorgegangen sind – etwa 10 000 solcher Erklärungen gibt es, und das wird von Fall zu Fall abgerechnet –, dann werden den Bauern ungerechtfertigte Strafzahlungen zurückbezahlt. Das wird nicht alles heute erfolgen, aber bis in den Herbst hinein. Und ich denke, mit der Schaffung von Rechtssicherheit, mit der Schaffung des neuen Systems ab nächstem Jahr und vor allem mit diesem § 8i für die Aufzinseralmen können wir mit Fug und Recht behaupten, dass wir die Almfutterflächenproblematik mit heutigem Tag gelöst haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Und gelöst haben das all jene Fraktionen, die heute dieser Marktordnungsgesetz-Novelle ihre Zustimmung geben.

Diese Marktordnungsgesetz-Novelle ist ein gutes Gesetz für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich, für die Almbauern in Österreich, sie ist ein gutes Gesetz für den ländlichen Raum und damit auch ein gutes Gesetz für ein lebenswertes Österreich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.26


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.27.112. Punkt

EU Jahresvorschau des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 2014 (III-514-BR/2014 d.B. sowie 9195/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

 


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