BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 47

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verständlichkeit sein muss, genauso wie die Wasserver- und -entsorgung und die Stromversorgung eine Selbstverständlichkeit sind.

Wir fordern immer wieder hohe Standards und hohe Qualität unserer Produkte und sind sehr stolz, dass wir das in Österreich auch präsentieren können. Traurig ist aber, wie man permanent eine Geiz-ist-geil-Mentalität entstehen lässt. Ja, das stimmt, wir haben zum Teil höhere Preise, und wenn man die Preisspirale permanent nach unten dreht, dann ist das auch langfristig für die Konsumentinnen und Konsumenten sehr schädlich und ein Nachteil.

Österreich hat gezeigt, dass kleine Strukturen durch Einkommenskombinationen, Zuerwerb, Direktvermarktung, Maschinenring-Dienstleistungen, Urlaub am Bauernhof und so weiter möglich sind. Die Agrarpolitik, die in Österreich gemacht wird, ist ein Vorbild für ganz Europa.

Mit diesem neuen Gesetz und mit unserem Lebensminister ist garantiert, dass es auch in Zukunft so erfolgreich und ökologisch weitergeht. Deshalb danke ich Ihnen, Herr Minister, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die wertvolle Arbeit, dass dieses Gesetz auch zeitgerecht beschlossen werden kann, um für alle Betroffenen eine sinnvolle Planbarkeit zu gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP.)

11.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte.

 


11.16.44

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ge­schätzte Bundesräte und liebe Zuseher! Sie haben heute zur Beratung, zur Behandlung die Marktordnungsgesetz-Novelle, meine erste große Regierungsvorlage, die im National­rat in zwei Lesungen positiv beurteilt worden ist. Sie haben diese jetzt in der General­debatte diskutiert.

Diese Marktordnungsgesetz-Novelle, so, wie das von allen Rednern klar gesagt wurde, ist die richtige Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und stellt Rechts­sicherheit und Planungssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern in den nächsten sieben Jahren bis einschließlich 2020 sicher. Es war mir auch sehr wichtig, in diese Regierungsvorlage einen Beitrag zur Lösung der Almfutterflächenproblematik einzu­bauen. Das waren aus meiner Sicht die wichtigsten Elemente für diese Marktordnungs­gesetz-Novelle.

Sie wissen, dass die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht von mir mitverhandelt wurde, aber die Eckelemente für die Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrar­politik waren dem Regierungsübereinkommen der Koalitionsparteien zugrunde gelegt, und diese Umsetzungsstrategie ist so in die Regierungsvorlage eingeflossen. Die wichtigsten Kernelemente, ich darf das noch einmal wiederholen, waren die Realisie­rung einer einheitlichen Acker-, Grünlandflächenprämie und damit auch eine bessere, gerechtere Ausrichtung der Direktzahlungen. Immerhin sind das pro Jahr fast 700 Mil­lionen €, also in der Periode 4,9, fast 5 Milliarden € an Direktzahlungen, die über dieses neue Regionalmodell, mit der Abkehr von der historischen Beurteilung, Begrün­dung, ausbezahlt werden. Da werden tatsächlich diese 700 Millionen € Direkt­zah­lungen in einer faireren, gerechteren Ausprägung ausbezahlt.

Wir haben den vollen Umsetzungszeitraum von fünf Jahren gewählt, um auch die Anpassung, die Abschmelzung der Direktzahlungen in einer verträglichen Art und Weise vorzusehen. In Fünfjahresschritten zu 20 Prozent werden die Direktzahlungen auf diese neue einheitliche Basisprämie ausgerichtet werden. Das ist aus unserer Sicht


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