Ich möchte auf die zwei Themenbereiche Landwirtschaft und Umwelt und auch auf die Fragen, die im Rahmen der Debatte aufgeworfen wurden, in der gebotenen Kürze eingehen.
Zum Thema Landwirtschaft haben wir die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik heute schon diskutiert, im Rahmen der Behandlung der Marktordnungsgesetznovelle, daher werde ich auf diese nicht eingehen. In diesem Zusammenhang war es vor allem auch wichtig, die delegierten Rechtsakte, ein neues Instrument auf der Grundlage des Lissabon-Vertrages, zeitgerecht umzusetzen. Da war die Kommission ein bisschen widerspenstig und hat versucht, das sage ich ganz offen, die Verhandlungen von Neuem aufzumachen. Es war daher notwendig, gemeinsam mit den Abgeordneten im Europäischen Parlament da der Kommission das politische Korrektiv zu geben, bis hierher und nicht weiter. Wir konnten rechtzeitig, im März, sicherstellen, dass die delegierten Rechtsakte im Sinne der Beschlussfassungen der Gemeinsamen Agrarpolitik auch tatsächlich eingehalten wurden.
Ich möchte insbesondere auf die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik in aller Kürze eingehen. Auf der Grundlage des umfassend eingeleiteten Stakeholder-Prozesses – bereits im Jahr 2012 wurde die Diskussion mit allen betroffenen Partnern, auch den Bundesländern, eingeleitet – konnte ich eine Einigung mit den Bundesländern finden, mit den Landesagrarreferenten, nämlich am 22. März, und auf dieser Grundlage ein ländliches Entwicklungspaket auf der Grundlage der Partnerschaftsvereinbarung, die in der Regierung verabschiedet wurde, in Brüssel zur Genehmigung einreichen.
Wir haben insgesamt ein ländliches Entwicklungspaket mit allen Maßnahmen festgelegt, von der Umweltförderung in der Landwirtschaft, vom Agrarumweltprogramm, von der sehr wichtigen Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Berggebiete, bis hin zu den Investitionsförderungen und zu der umfassendsten Jungübernehmerunterstützung in der Investitionsförderung.
Wir haben einen Gesamtrahmen von 1,1 Milliarden € jährlich festlegen können, und zwar auf der Grundlage von 562 Millionen € jährlich, die aus den Mitteln des ELER stammen, und durch Bund- und Länder-Kofinanzierung. Insgesamt, wie gesagt, ein Gesamtpaket von 1,1 Milliarden € für den ländlichen Raum, für Investitionen in den ländlichen Raum.
Dieses Programm wird voraussichtlich im September mit entsprechend notwendigen Anpassungen, die sich aus den Verhandlungen sicherlich ergeben, genehmigt werden, sodass wir zeitgerecht mit Beginn des nächsten Jahres diese ländliche Entwicklungspolitik, die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, werden umsetzen können.
Ich möchte in diesem Zusammenhang eines besonders hervorheben: Es ist uns in diesen 20 Jahren der Integration in die Gemeinsame Agrarpolitik in Österreich gelungen, die ländliche Entwicklung, die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, so auszubauen, dass es in der Zwischenzeit schon das stärkere Standbein in Österreich ist, im Verhältnis 40 zu 60, und dass wir die EU-Fonds in diesem Zusammenhang optimal nützen und dadurch sogar Nettoempfänger in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik sind. Wir bekommen etwa 4,4 Prozent aus dem ELER-Fonds und zahlen mit unserer Budgetbeteiligung etwa 2,2 Prozent des Gesamttopfes. So gesehen sind wir wirklich ein Nettoempfänger, und das ist ein Erfolg der Bundesregierung, die in diesen 20 Jahren tatsächlich die EU-Fonds in diesem Bereich optimal genützt hat. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie der Bundesrätin Michalke.)
Ein sehr wichtiges Element, das ist im Rahmen der Behandlung der Verhandlungen des Rates Landwirtschaft angesprochen worden, war natürlich das Auslaufen der Milch-
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