BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 63

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quote im Jahr 2015. Es ist im Prinzip seit 2003 bekannt, dass die Milchquote auslaufen wird. Das heißt, man konnte sich darauf vorbereiten.

Wir mussten leider zur Kenntnis nehmen, dass es für die Fortführung der Milchquote keine Mehrheit mehr gibt, weder im Rat noch im Europäischen Parlament, vor allem gab es auch keine Bereitschaft der Kommission, einen diesbezüglichen Vorschlag vorzulegen. Sie wissen, dass wir im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik nach wie vor das ausschließliche Initiativrecht der Europäischen Kommission haben. Und wenn es dort nicht die Bereitschaft gibt, können der Rat und das Parlament auch keinen Beschluss fassen.

So gesehen ist es wichtig, dieses Softlanding, das Hineinwachsen in den quotenfreien Raum zu unterstützen.

Mir war es ein wichtiges Anliegen, und ich habe diesbezüglich auch eine Initiative im Rat gestartet, dass vor allem im letzten Jahr vor dem Auslaufen der Quote die Über­schussabgabe – das ist quasi die Strafzahlung für überlieferte Milch – nicht mehr im vollen Umfang zum Tragen kommt. Es gibt eine Initiative mit einer Reihe von Mitgliedstaaten – wir haben schon eine Mehrheit der Mitgliedstaaten –, die unseren Vorschlag betreffend die sogenannte Fettkorrektur unterstützen. Das würde für Öster­reich, für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern etwa 8 Millionen € an Einsparungen bewirken. Wir haben es noch nicht aufgegeben, und ich hoffe, dass wir bei der nächsten Tagung des Rates – dann unter italienischem Vorsitz – tatsächlich eine Einigung über diesen Ansatz zustande bringen. Darüber werde ich in weiterer Folge berichten können.

Ich darf noch auf die wichtigsten Ansatzpunkte des Berichtes im Bereich der Umweltpolitik verweisen. Es ist im März gelungen, einen Durchbruch im Zusammen­hang mit dem Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten betreffend die Gentech­nikfreiheit in der Landwirtschaft zu erreichen. Dieses Dossier war seit der dänischen Präsidentschaft blockiert, es ist nun gelungen, Großbritannien zu überzeugen, seine Widerstandsposition aufzugeben. Großbritannien hat eine konstruktive Haltung einge­nom­men und unterstützte den Vorschlag. Zwischenzeitig, kann ich berichten, wurde bei der letzten Tagung des Rates Umwelt in Luxemburg tatsächlich eine Eini­gung – und zwar nur mit zwei Enthaltungen, es gab also eine sehr breite Mehrheit – betreffend dieses Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Vor­schlags der griechischen Präsidentschaft erzielt, die eine Abänderung der Zulas­sungsrichtlinie vorsieht. Diese Einigung wird jetzt mit dem Europäischen Parlament abschließend unter italienischem Vorsitz zu behandeln sein. Wir gehen davon aus, dass diesbezüglich noch in diesem Jahr die Rechtsgrundlage tatsächlich gesichert wird, was für uns sehr wichtig ist, damit haben wir auch die Rechtsgrundlage für unser Gentechnikanbauverbot.

Im Zusammenhang mit der europäischen Klima- und Energiepolitik haben Sie angemerkt, Frau Bundesrätin, dass Sie es begrüßt hätten, wenn ich auch die Mitteilung der Europäischen Kommission in diesem Bericht aufgenommen hätte. – Das war rein technisch nicht möglich, weil die Mitteilung der Kommission erst am 22. Jänner vorgelegt worden ist. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich nicht vorausschauend eine Mitteilung, die es noch nicht gegeben hat, eingearbeitet habe.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass sich Österreich für eine ambitionierte Energie- und Klimaschutzpolitik und -strategie 2030 – die Folgestrategie für 2020 – einsetzen wird. Es hat in diesem Hohen Haus, im EU-Hauptausschuss des Nationalrates gestern eine Festlegung gegeben, die die Grundsatzorientierung des Hohen Hauses definiert, in der auch die Trias der Ziele betreffend die Reduktion der Treibhausgasemissionen, die Energieeffizienz und auch den Anteil der erneuerbaren Energieträger festgelegt


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