BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 66

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sagen darf, selbst Forschungsaufträge an den universitären Wissenschaftsbetrieb vergeben, zum Beispiel im Bereich der Prognose.

Vielleicht kann man sich da an die Fakultäten für Wirtschaftswissenschaften und für Mathematik im neu geschaffenen Gebäude am Oskar-Morgenstern-Platz wenden. Oskar Morgenstern hat – das erfährt man, wenn man sich damit beschäftigt – seine Habilitation 1928 über die Wirtschaftsprognose geschrieben, und er hat 1963 das IHS gegründet. Man muss mit der Prognoseerstellung ja nicht immer dieses leidige – Ent­schuldigung, wenn ich das so sage – WIFO beauftragen, das sich betreffend Hand­werkerbonus in jeder Hinsicht mehr als blamiert hat. Es gibt jede Menge anderer universitärer und außeruniversitärer Prognoseinstitute. Vielleicht sollte man das als Anlass nehmen, und als Hommage an Oskar Morgenstern ein anderes Institut als das WIFO für Prognoseerstellungen heranziehen. – Das nur als kleine Anregung!

Nun zum eigentlichen Thema, zum Text dieses Gesetzes, zum Tagesordnungspunkt betreffend die Österreichische Hochschülerschaft: Na ja, es kommt ja nicht von ungefähr, dass 70 Prozent praktisch Nichtwähler sind und nicht einmal 30 Prozent – ich glaube, es sind genau 28 Prozent – alle zwei Jahre an diesen Wahlen teilnehmen, denn zum Nutzen der Studierenden ist diese ÖH wahrlich nicht. Sie beschäftigt sich mit Themen, die nicht zum Nutzen der Studierenden sind.

Ich habe mir Gedanken gemacht, was für einen Studierenden wirklich aktuell ist, was Themen sind, die einen Studierenden an der Universität interessieren könnten (Zwi­schenruf des Bundesrates Füller), und ich bin mir sicher, es ist auch so.

Ein Thema ist etwa der Ausbau der digitalen interaktiven Medien: Diese werden kaum genützt, und das ist eine Überraschung, denn das Argument ist, diese seien zu teuer – und das im 21. Jahrhundert. Das kann es ja nicht sein, dass praktisch Lehrveranstal­tungen persönlich besucht werden müssen, weil das interaktive Medium mit dem Argument, es sei zu teuer, nicht eingeschaltet wird. Da wundert es auch nicht, dass gewisse Lehrveranstaltungen völlig überbelegt sind, in jeder Hinsicht; den Studieren­den ist es einfach nicht möglich, diese Veranstaltungen anderwärtig zu absolvieren.

Ich erinnere daran, dass in Amerika die Online-Universitäten von bestehenden Groß­universitäten wie Harvard, MIT und so weiter und so fort ein totaler Hype sind, diese werden sogar gratis angeboten – ein volles Studium nur online! Also das muss ja in Österreich auch gehen! Ich spreche jetzt nicht von einem vollen Studium, aber zumindest einzelne Lehrveranstaltungen sollte man doch in der heutigen Zeit, im 21. Jahrhundert online anbieten, im Sinne eines Web-Streams aufzeichnen können – und das nicht mit dem Argument, das sei zu teuer, abtun. – Dies nur zum Nachdenken!

Ein weiteres Thema ist die Verschulung des Bakkalaureats- beziehungsweise Master­studiums. Man sollte einmal definieren, was man unter Verschulung versteht. Mit Verschulung ist in erster Linie das Anmeldesystem gemeint, das kommt vielleicht in der Öffentlichkeit nicht so oft zum Ausdruck. Man muss im Rahmen dieses Anmelde­systems die universitären Lehrveranstaltungen besuchen, aber – und das ist das Entscheidende – diese Lehrveranstaltungen basieren nicht auf einem modularen Aufbau­system. Sie werden, wie es universitär so üblich ist, im Rahmen der forschungs­gebundenen Lehre wahlweise frei gebunden, auch aktualitätsbezogen angeboten, aufgrund des Anmeldesystems muss man da aber stufenweise vorgehen. Da kann es vorkommen, dass im gleichen Hörsaal beim gleichen Thema in einer Lehrveranstaltung über 300 Studenten sitzen, und beim gleichen Thema im gleichen Hörsaal in einer anderen Lehrveranstaltung nicht einmal acht Personen sitzen. Das ist ja auch mit der Auslastung nicht vereinbar, und das ist ausschließlich auf dieses computergesteuerte Anmeldesystem zurückzuführen, das Studierende zwingt, in einem Kanal vorwärts zu


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