BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 70

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Wir haben eine diese drei Jahre betreffende Leistungsvereinbarung. Und daher ist das Angebot, das von den Universitäten gemacht wird, von diesen auch selbst zu verant­worten. Ich glaube, es ist auch ein gutes Angebot. Lassen Sie sich nicht von den Rankings in diesem Zusammenhang täuschen! Die haben, gerade was die Univer­sitäten anbelangt, teilweise den Hintergrund, dass wir eben neu organisiert haben. Medizinuniversitäten sind vor einigen Jahren selbständig geworden. Das hat die Rankings deswegen negativ beeinflusst, weil da eben Volluniversitäten besser bewer­tet worden sind. Das was vorher, wir haben aber bestimmte Gründe gehabt, das eigen­ständig zu organisieren.

Ansonsten glaube ich, dass wir, was die Entwicklung, die Konstellation der Forschung anbelangt – wir haben nachher noch Gelegenheit, bei einem Punkt darüber zu sprechen –, prinzipiell gut aufgestellt sind mit einer Entwicklung nach oben. Das ist in allen Bereichen möglich, wo wir noch nicht die Werte erreicht haben, nämlich gerade was die 2-Prozent-Marke für den tertiären Sektor anbelangt. Das ist aber auch eine Frage der Budgets, und die sind eben in Zeiten der Krise relativ restriktiv gestaltet. Daher müssen wir diesen Spielraum, der uns zur Verfügung steht, nutzen und mög­lichst effizient arbeiten.

Nun aber zur Thematik, die heute zur Beschlussfassung steht: Im Wesentlichen ist vieles schon angesprochen worden. Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschafts­gesetz 2014 ist in den Grundzügen einmal von der Problematik ausgegangen, dass wir mit rund 28 Prozent bei den letzten Wahlen eine relativ negative oder schlechte Wahlbeteiligung gehabt haben. Daher hängt der Versuch, die Identifikationsmög­lich­keiten mit seiner eigenen Organisation zu verbessern, natürlich auch mit dem System zusammen.

Wir haben ein indirektes Wahlsystem gehabt. Das hat die Identifikationsmöglichkeit bei Wahlen, wenn ich indirekt gewählte Vertreter habe, erschwert. Das hat aber auch das gebracht, was angesprochen worden ist, dass wir mehr als 100 Vertreter im Zentral­organ gehabt haben. Und daher haben wir das System einmal umstellen wollen, und es ist auch gelungen, wiederum in Richtung direkter Wahlbeteiligung und direkter Wahlmöglichkeit. Das ist mit 55 Mandaten auch kleiner, auch übersichtlicher, auch besser.

Das wurde aber nicht von uns oktroyiert, sondern wir haben die Möglichkeit gefunden, mit den Vertretern der Hochschülerschaft, aber auch mit den wichtigsten Oppositions­gruppen eine gemeinsame Linie zu finden. Das ist eine Art Grundprinzip auch in anderen Bereichen, dass man nicht sozusagen anderen etwas vorsetzt, sondern gerade im Falle von Körperschaften mit diesen gemeinsam das Recht gestaltet. Das ist in diesem Fall, glaube ich, sehr gut gelungen, was auch im Nationalrat bei der Be­schlussfassung zum Ausdruck gebracht wurde. Auch die Hochschülerschaft war vertreten und hat das mitgetragen.

Wir haben, was das aktive und passive Wahlrecht anlangt, Verbesserungen gehabt, auch in Richtung der Mitwirkungsmöglichkeiten über die EU hinaus, aber darüber hinaus auch die Briefwahl geschaffen. Diesbezüglich gibt es widersprüchliche Ansichten, ich glaube, bei anderen Körperschaften wie der Arbeiterkammer, aber auch im Bereich sonstiger Körperschaften. Auf Landesebene hat sich die Briefwahl­möglichkeit durchaus bewährt. Warum? – Weil auch viele Studenten eben in den drei Tagen, die bis jetzt zur Verfügung gestanden sind, teilweise nicht da waren und daher jetzt eine verbesserte und ausgeweitete Möglichkeit haben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Das haben wir ebenfalls verbessert.

Ich würde auch darauf eher mit Freude verweisen, dass wir ein homogenes System mit allen beteiligten Organisationen haben, also nicht nur Fachhochschulen, sondern auch


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