BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 69

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aller Studierenden werden in Hinkunft an allen Bildungseinrichtungen mit über 1 000 Studierenden neue Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körper­schaf­ten öffentlichen Rechts errichtet. Damit können sie unabhängige Vertretungs­arbeit leisten. Bei kleineren Bildungseinrichtungen, das wurde auch schon erwähnt, übernimmt die Bundesvertretung deren rechtsgeschäftliche Vertretung.

Drittens: Für die Bundesvertretung wurde vor zehn Jahren die direkte Listenwahl durch ein Nominierungssystem seitens der jeweiligen lokalen Vertretung ersetzt, wobei sich die Anzahl der Mandate, zuletzt über 100, nach der Anzahl der Studierenden richtete. Dieses schwerfällige und demokratiepolitisch bedenkliche Instrument zu beseitigen, war eine essentielle Forderung meiner Fraktion.

Nicht zuletzt bewies die geringe Wahlbeteiligung bei den letzten Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2013 im Ausmaß von lediglich 28 Prozent der Wahlberechtigten die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zur Stärkung der demokratie­politischen Haltung der Studierenden.

Ab den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2015 wird für die wahlwer­bende Gruppe wieder eine Direktwahl in der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft mit insgesamt 55 Mandaten vorgesehen und damit eine Effizienz der Vertretungsstruktur gewährleistet. Damit können die Studierenden ihre höchste Vertretung wieder direkt wählen.

Viertens: Durch die Einführung der Briefwahl soll die Möglichkeit der Stimmenabgabe für die Wahlen der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen erleichtert und die Wahlbeteiligung erhöht werden.

Fünftens: Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts bei diesen Wahlen unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Zum Schluss kommend: Die neuen einheitlichen Regelungen verstärken die demo­kratischen Rechte der Studierenden. Es bleibt zu hoffen, dass sie dies auch zu nutzen wissen, zumal der Zustand einiger der betroffenen Bildungseinrichtungen zu wünschen übrig lässt. Denken wir nur an die Zugangsbeschränkungen oder an den Mangel an Studienplätzen. Aber das ist ein anderes Kapitel. Diesbezüglich ist unser Wissen­schafts­minister weiterhin nachdrücklich gefordert.

Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

12.45


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


12.46.05

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorredner haben teilweise Themen angesprochen, die an sich heute nicht zur Beschlussfassung stehen, aber ich möchte durchaus darauf eingehen.

Was die sehr positive Bemerkung von Herrn Bundesrat Pisec betreffend die Struktur im Ministerium anlangt, meine ich, haben sich die Vorbehalte, die teilweise emotional aufgebaut waren, mittlerweile doch sehr relativiert. Wir haben eine gemeinsame Linie gefunden. Zu den Fragen, die angesprochen worden sind, insbesondere wenn es darum geht, die Universitäten weiterzuentwickeln: Das ist der Fall. Aber die von Ihnen angesprochenen Fragen, gerade was das Lehrangebot anbelangt, das ist alles im Rahmen der Universitätsautonomie zu klären.

 


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