BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 68

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kunftsland oder Heimatland nicht anerkannt sind, wird es natürlich auch bei uns nicht geben.

Wichtig ist auch die Schaffung homogener Vertretungsstrukturen der Studierenden. Wichtig dafür, dass das geschehen ist, war die Einbindung aller: der Universitäten, der Universität für Weiterbildung in Krems, der Pädagogischen Hochschulen, Fachhoch­schulen, Privatuniversitäten. Gerade die Akkordierung mit den Privatuniversitäten scheint mir ganz besonders wichtig zu sein.

Ein Eckpunkt ist auch die Errichtung von Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts an Bildungseinrichtungen mit über tausend Studierenden; wenn die Zahl kleiner ist, also weniger als tausend Studierende, gibt es Hochschul- und Studienvertretungen, welche die Interessen der jeweiligen Bildungsein­richtung vertreten.

Besonders positiv ist auch die Ausdehnung des passiven Wahlrechts sowie die Mitwirkung in Organen der Universität und der Studienvertretung von Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Das ist, wie ich meine, auch ein wichtiger Meilenstein, eine wichtige Änderung.

Nun noch zur Wahlbeteiligung: Wir alle wissen ja, 2013 betrug die Wahlbeteiligung magere 28 Prozent der Wahlberechtigten. Man hat jetzt die Briefwahl eingeführt, und durch diese erhofft man sich natürlich eine deutliche Steigerung der Wahlbeteiligung.

Ich glaube, es ist doch wichtig, dass die Studierenden dokumentieren, was sie wollen, was sie dazu sagen, anstatt an den Wahlen einfach nicht teilzunehmen.

Die Briefwahl wird ja zentral für alle Bildungseinrichtungen von der Wahlkommission der ÖH organisiert.

Also ich glaube, alles in allem handelt es sich um ein gelungenes Paket. Es ist dem Herrn Minister und allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Ministeriums zu danken, die dieses so gut vorbereitet und abgeschlossen haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

12.40


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Grimling. – Bitte.

 


12.40.59

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Das vorliegende Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden – Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – bringt eine Neugestaltung der zuletzt im Hoch­schülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 verankerten Rechte und Pflichten für die Vertretung der Studierenden, und zwar durch die Schaffung einer ein­heitlichen Rechtsstruktur in den unterschiedlichen Bildungseinrichtungen – mein Vorredner hat es schon erwähnt, daher brauche ich dies, glaube ich, nicht noch einmal zu erwähnen –, insbesondere aber die Aufhebung der von der früheren Bundes­regierung initiierten Hochschülerschaftswahlordnung 2005. Durch dieses neue Gesetz wird aus sozialde­mo­kratischer Sicht ein wesentliches demokratiepolitisches Anliegen umgesetzt.

Im Einzelnen umfasst die Neuregelung folgende Bereiche:

Erstens: Mitglieder der Österreichischen Hochschülerschaft sind nunmehr die Studierenden aller Hochschulsektoren.

Zweitens: Die Vertretungsstrukturen werden nach dem Vorbild der Universitäts­vertre­tung auch an den anderen Hochschulen vereinheitlicht. Neben der Bundesvertretung


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