BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 71

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Privatuniversitäten. Gerade bei privaten war manchmal die Kritik da: Ist es notwendig? Wir haben das mit den Vertretungen der Privatuniversitäten entsprechend nicht nur erörtert, sondern auch mit ihnen gemeinsam gestaltet; daher auch dort keine ok­tro­yierte Vorgangsweise, sondern eine gemeinsam gestaltete.

Was nicht angesprochen worden ist, ist die Kontrollsituation. Auch die haben wir geändert. Diese ist in der Darstellung nicht zu sehr im Vordergrund gestanden, da es kein erfreuliches Kapitel war. Es hat einige Anlassfälle gegeben. Ich sage nur Café Rosa oder Facultas. Wir haben das sehr sorgsam gemacht und im Endeffekt auch dort die Einschaumöglichkeiten einer bestimmten Kontrolleinrichtung verstärkt. Und nur wenn die Spielregeln mehrmals nicht eingehalten werden, dann kann hier seitens des Ministeriums von der Aufsichtspflicht Gebrauch gemacht werden. Aber es gibt keinerlei inhaltliche Beeinflussung der Aktivitäten, diese ist nie und nimmer vorgesehen, ange­dacht, was auch immer.

Der Kollege von der ÖVP hat es schon angesprochen, es gibt noch ein zweites Gesetz, wo es um die Qualitätssicherung geht. Auch dort haben wir eine einvernehm­liche Regelung gefunden. Bis jetzt war nämlich die Vorgangsweise immer die, dass der Anbieter aus dem Ausland, der sich bei uns registrieren hat lassen, damit dann auch Werbeaktivitäten aufgenommen hat, was manches Mal irreführend war, da man geglaubt hat, die Qualität ist damit auch geprüft. Jetzt ist im Rahmen der Tätigkeit der Agentur für Qualitätssicherung eine andere Komponente in dieser Hinsicht gefunden worden, womit auch eine Verbesserung der Angebotssituation einhergegangen ist.

Alles in allem glaube ich – ich möchte Sie zeitmäßig nicht strapazieren –, das ist ein wichtiger Tag für den gesamten Bereich der Hochschülerschaftsorganisation, an dem einfach ein verbessertes, demokratisch ausgerichtetes, direktes Wahlrecht rechtzeitig vor den nächsten Wahlen beschlossen werden soll, auch mit Kontrollmaßnahmen im absolut notwendigen und nicht übertriebenen Umfang und entsprechenden Möglich­keiten im Qualitätssicherungsbereich. Ich hoffe, Sie können dem auf breiter Basis zustim­men. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.53


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.53.464. Punkt

Jahresvorschau 2014 des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung zum EU Vorhaben (III-509-BR/2014 d.B. sowie 9193/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen nun zum 4. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. Bitte um den Bericht.

 


12.54.02

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Jahresvorschau 2014 des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung zum EU Vorhaben.

 


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