BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 72

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 2014 – der Beschluss wurde mit Stimmeneinhelligkeit gefasst – den Antrag, die Jahresvorschau 2014 des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung zum EU Vorhaben zur Kenntnis zu nehmen. – Danke.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


12.54.38

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren vor den Fernsehschirmen zu Hause! Ich darf einleitend festhalten, dass es sich bei Wissenschaft und Forschung um einen Bereich handelt, wo die Zusammenarbeit in der EU besonders hervorzuheben ist und wo deutlich aufgezeigt wird, welche Vorteile wir praktisch daraus lukrieren. Im Zentrum der Aufmerksamkeit der Kommission 2014 steht das Rahmenprogramm Horizont 2020. Weitere Vorhaben, die den Wirkungs­bereich des Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums betreffen, sind der Ausbau des europäischen Forschungsraumes, des EFR, und das Mobilitätsprogramm Eras­mus+.

Für den Bereich der Forschung stellt Horizont insgesamt einen Betrag von 80 Milliar­den € zur Verfügung. Das ist also eines der größten Programme im Bereich der EU und im Bereich des neuen EU-Finanzrahmens. Und das ist auch ein wesentlicher Faktor und stellt uns natürlich auch vor große gesellschaftliche Herausforderungen. Horizont 2020 bringt auch eine neue Programmstruktur – durchlässig, Orientierung an gesellschaftlichen Herausforderungen, Integration der gesamten Innovationskette –, neue Instrumente, wie zum Beispiel Programme Cofund, ein neues KMU-Instrument, und wesentlich vereinfachte Teilnahmeregeln.

Das bringt natürlich auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten, also insbesondere auch für die teilnehmenden Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, eine massive Umstellung und bedeutet natürlich auch eine entsprechende Herausfor­derung.

Das Jahr 2014 steht also ganz im Zeichen der Umsetzung dieses neuen Rahmen­programms, das auch einen wesentlichen Teil der Strategie Europa 2020 darstellt. Und hier hat sich also die EU wirklich in einem koordinierten Rahmen sehr in diesem Bereich engagiert.

Horizont 2020 ist auch ein wesentlicher Faktor für die Steigerung der Wettbewerbs­fähigkeit der europäischen Wirtschaft, insbesondere durch zusätzliche öffentlich-private Partnerschaften und die verstärkte Unterstützung von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen.

Wie bereits im vorhergehenden Rahmenprogramm werden alle potenziellen Teilneh­mer an Horizont 2020 durch die Forschungsförderungsgesellschaft FFG unterstützt. In einer gemeinsamen Beauftragung durch Bund und Wirtschaftskammer werden die neuen Schwerpunkte der Beratung und Betreuung den neuen Herausforderungen angepasst.

Ganz kurz zum Hochschulbereich: Relevant für den Hochschulbereich oder eines der Kernziele, wenn man das so erklären möchte, ist im Rahmen der Strategie Europa 2020 die Steigerung des Anteils der HochschulabsolventInnen auf 40 Prozent.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite