terratsvortrag dazu entschlossen, dieses Thema aufzugreifen. Seit Mitte März verhandeln hier in diesem Haus alle sechs Fraktionen über dieses Gesetz.
Herr Bundesminister, es verdient Respekt und muss an dieser Stelle auch lobend hervorgehoben werden, dass Sie in dieser Frage alle Parteien an einen Tisch geholt und eingeladen haben, etwas mitzuentwickeln. Sie wollten eine breite Zustimmung. Diejenigen, die sich an der Arbeit beteiligt haben, sehen schon heute die Spuren in dem Ergebnis, das heute vorliegt.
Es geschieht also bei den sogenannten Luxuspensionen – ich möchte jetzt nicht auf detaillierte Zahlen eingehen – erstmals wirklich etwas. Noch nie zuvor ist dieses Thema wirklich ernsthaft angegangen worden. Das müssen Sie mir bestätigen, Frau Kollegin Michalke. Jetzt liegt ein Gesetz vor, das in die Richtung geht, dass hohe Pensionen künftig begrenzt und bestehende gestaffelt gekürzt werden. Das ist richtig so, meine Damen und Herren, weil wir der restlichen Bevölkerung schlecht erklären können, dass es so hohe Zusatz- und Luxuspensionen gibt und geben kann.
Die Verhandlungen darüber sind an und für sich gut verlaufen, aber je weiter man sich der sogenannten Zielgeraden genähert hat, desto mehr hat sich dann die FPÖ von einer gemeinsamen Verhandlungsrunde distanziert.
Ich erinnere, dass ursprünglich nur vier Bereiche betroffen waren, jetzt sind 27 Artikel eingearbeitet. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei der grünen Fraktion bedanken, die hier konstruktiv mitgearbeitet hat und auf dem Boden der Realität eine Regelung geschaffen hat, die auch vor den Gerichten standhalten soll und wird.
Es geht um alle rechnungshofgeprüften Unternehmungen, die Ministerien haben alles gemeldet, wo diese Art von Zusatz- und Sonderpensionen gängig waren, aber dazu brauchen wir eine Verfassungsmehrheit, das wissen Sie. Gerade deshalb ist ja von Beginn an auch mit allen Fraktionen gesprochen worden, sie wurden eingeladen, ihre Positionen einzubringen. Es wird manchmal so getan, meine Damen und Herren, als könnten wir in diese Pensionen so einfach eingreifen, sie wegradieren oder sie um 50, 70, 80, 90 Prozent kürzen. Dabei wissen Sie ganz genau, dass auch diese Menschen den sogenannten Vertrauensschutz haben, dass wir in Eigentumsrechte eingreifen. Mit einer Verfassungsmehrheit verhindern wir, dass Klagen an den Gerichtshöfen in Österreich eingereicht werden können. Aber es bleibt den Betroffenen immer noch die Möglichkeit, dass sie eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einbringen.
Ich erinnere mich an ein berühmtes Verfahren in der Steiermark. Sie werden ihn kennen, den ehemaligen FPÖ-Bürgermeister, der die höchste Pension in der Steiermark kassiert. Sie wurde gerichtlich durchgesetzt, er hat recht bekommen. Also muss man ein Mittel wählen, das tauglich ist, das auch vor den Gerichten standhält.
Auch die Länder werden ermächtigt, für Rechtsträger in ihrem Bereich analoge Regelungen einzuführen. Vier Bundesländer haben bereits zugesagt. Ob alle mitmachen, wird sich herausstellen, gerade aus der Bundeshauptstadt hört man ja andere Signale.
Ich möchte darauf hinweisen, dass laut einer Ausschussfeststellung des Sozialausschusses des Nationalrates nach drei Jahren eine Überprüfung durch den Rechnungshof stattfinden wird, ob in allen betroffenen Einrichtungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene dieses Sonderpensionenbegrenzungsgesetz auch umgesetzt wurde.
Damit setzen wir alle Forderungen des Rechnungshofes im Bereich der Nationalbank um. Es gibt dort schwerwiegende Einschnitte. Wir stellen das Pensionssystem dort auch gleich, was das Pensionsantrittsalter anlangt und was die Durchrechnung betrifft. Auch das war im letzten Abänderungsantrag noch enthalten. Damit stellen wir eine Parität mit anderen Systemen her, und somit sind wirklich alle Forderungen des Rechnungshofs in diesem Bereich erfüllt.
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