BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 97

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zu bemerken, dass viele junge Menschen heute von einem Aktivbezug von 9 060 € nur träumen können, von einer Pension in dieser Höhe, die sie einmal kassieren könnten, ganz zu schweigen. Es darf daher meiner Meinung nach in diesem Zusammenhang sehr wohl die Frage gestellt werden, welche Pensionshöhe angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Lage moralisch wirklich vertretbar ist.

Unser Herr Bundesminister hat in der Nationalratssitzung am 12. Juni so treffend gesagt: „Ich weiß, dass das ein Gesetz ist, mit dem keiner von uns Lorbeeren ernten wird: Den Betroffenen ist es zu viel, anderen ist es viel zu wenig.“

Meiner Meinung nach ist das heute zu beschließende Sonderpensionen­begrenzungs­gesetz ein erster notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Es wäre unverantwortlich, diesen ersten Schritt nicht zu setzen, indem man, wie es die FPÖ und auch die NEOS in dieser Sitzung am 12. Juni gemacht haben, dem Gesetz die Zustimmung verweigert.

Man soll dieses Gesetz auch frauenpolitisch betrachten. Hervorzuheben sind da einer­seits die Teilzeitbeschäftigungen der Frauen und andererseits auch die Einkom­mensschere. Eine ganz aktuelle Untersuchung hat ergeben, dass sich in Österreich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen pro Jahr nur um 0,2 Prozent schließt. Und wenn das so weitergeht, brauchen wir Frauen zirka noch 100 Jahre, bis hier eine Gleichstellung erfolgt.

Daraus ergibt sich, dass sich der Großteil der Frauen keine private oder beitrags­orientierte Vorsorge leisten wird können und die Stützung der gesetzlichen Pen­sionsversicherung als verlässliche und im Hinblick auf das Umlageverfahren im Generationenvertrag faire Absicherung im Alter notwendig sein wird. Schon jetzt ist die Anzahl von Frauen, die unter Altersarmut leiden, sehr hoch, was bei der durch­schnittlichen ASVG-Pension auch nicht verwundert.

Daher muss es in Zukunft um die Erhöhung des Einkommens der Frauen gehen, um eine schnellere Schließung dieser Einkommensschere zu erreichen. Aufgabe der Politik muss es also sein, Sorge dafür zu tragen, dass die Schere zwischen Arm und Reich nicht noch weiter aufgeht.

Unsere Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.38


Präsident Michael Lampel: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


14.38.20

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätz­ter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher zu Hause an den Fernsehgeräten! Ich bin Kollegin Michalke dankbar, das möchte ich eingangs erwähnen. Man kann unterschiedlicher Meinung sein, aber man kann seine Meinung auch mit Stil vertreten. Das haben Sie hier gemacht (Beifall des Bundesrates Dörfler), entgegen einer Diskussion im Nationalrat zu dieser Thematik, wo es wirklich an Untergriffen nicht gemangelt hat. Aber noch einmal Respekt dafür, dass man eine Sache auch konträr sehen, aber trotzdem fair argumentieren kann.

Lassen Sie mich kurz zur Historie, wie dieses Gesetz entstanden ist, zurückkehren! Anlassfall waren, wie wir wissen, die berühmten hohen Pensionen bei der National­bank. Da hat es ja auch die berühmten Taferln in Konfrontationen dazu gegeben. Wir erinnern uns, das war schon in den neunziger Jahren. Kollege Dörfler lächelt dazu. (Bundesrat Dörfler: Rechberger!) Erstmals wird aber hier und heute in dieser Thematik wirklich etwas gemacht. Die Bundesregierung hat sich im Herbst 2013 in einem Minis-


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