BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 96

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Die Länder und Gemeinden und deren ausgelagerte Gesellschaften und Einrichtungen unterliegen keiner verbindlichen Regelung für eine Übernahme neuer Regelungen im Luxuspensionsbereich.

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Wir bitten um Zustimmung zu diesem Einspruch und um Verständnis für diese Vor­gangsweise – und vor allem für die ASVG-Pensionisten, die nicht und zu keiner Zeit in einen solchen Genuss kommen können. (Beifall bei der FPÖ.)

14.32


Präsident Michael Lampel: Der von Bundesrätin Michalke, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.

 


14.32.40

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diesen ersten Schritt, Frau Kollegin Michalke, hätte die FPÖ eigentlich schon während ihrer Regierungsbeteiligung von 2000 bis 2006 setzen können. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Bundesrat Dörfler: Das gilt auch für die ÖVP!) Aber was hat diese Regierung in dieser Zeit gemacht? – Es war so, dass die ASVG-Pensionisten ins Auge gefasst wurden. Und wenn Sie heute gegen die Luxuspensionen, vor allem aber gegen das Sonderpensio­nen­begrenzungsgesetz wettern, so klingt das wirklich nicht glaubwürdig. Hätten Sie doch damals diese Regierungsbeteiligung genützt, um so ein Gesetz zu verab­schieden! – Warum haben Sie das nicht gemacht?

Das Thema Pensionen taucht seit geraumer Zeit immer wieder in den Schlagzeilen unserer Medienberichterstattung auf. Zum einen besteht die Angst vieler junger Men­schen, dass sie niemals in den Genuss einer ordentlichen Pension kommen können, zum anderen existiert auch die Sorge von den Pensionistinnen und Pensionisten, dass vermeintlich wohlerworbene Rechte infrage gestellt werden könnten.

Das Thema birgt also die Gefahr, dass die Gesellschaft sich spaltet – nicht nur in Arm gegen Reich, sondern auch in Jung gegen Alt. Die Politik ist daher verpflichtet, gerade bei diesem Thema sehr besonnen und verantwortungsbewusst zu agieren. Für manche mag die Versuchung gegeben sein, dieses Thema für das Wechseln politischen Kleingeldes zu nutzen. Davor möchte ich hier aber ausdrücklich warnen.

Die Sorge vieler junger Menschen, im Alter womöglich in Armut zu enden, ist angesichts des demographischen Entwicklungsprozesses sowie prekärer Arbeitsver­hält­nisse, in denen junge Menschen heute oft stecken, nicht unberechtigt. Diese Sorge ist von der Politik sehr ernst zu nehmen, und es sind auch entsprechende Maßnahmen diesbezüglich zu setzen.

Eine dieser Maßnahmen ist das heute zu beschließende Sonderpen­sionenbegren­zungsgesetz. Damit sollen in Hinkunft die sogenannten Luxuspensionen im staats­nahen Bereich eingeschränkt werden. So darf eine Sonderpension künftig nicht höher als die doppelte Höchstbeitragsgrundlage, also derzeit, wie schon genannt, 9 060 €, sein. (Bundesrätin Mühlwerth: Wer hat die eigentlich möglich gemacht im staatsnahen Bereich? War das die SPÖ?)

Lobend zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass es somit erstmals auch eine Obergrenze für diese Sonderpensionen gibt. Dennoch erlaube ich mir an dieser Stelle


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