BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 104

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greifen hin und probieren einmal, die Systeme zusammenzuräumen, die per se aber ihre Eigenheiten haben. Das ASVG und der Herr Marin wurden schon erwähnt. Die Notenbank-Menschen, um die es hier geht, die Dienstordnung I und II, sind vom ASVG ausgenommen, die haben noch nie eine ASVG-Pension gehabt, und die, die morgen in Pension gehen, haben auch keine ASVG-Pension, weil dieses Haus 1956 beschlossen hat, dass Notenbank-Mitarbeiter vom ASVG ausgenommen sind. Das ist 1956 hier passiert.

Viele Jahre hat das überhaupt niemanden interessiert. 1998 hat man dann begonnen mit der Dienstordnung III, und dann kam die Dienstordnung IV. Mittlerweile haben wir eine Dienstordnung V. Die Divergenzen spielen sich immer beim Beitrag zur Pensions­kassa ab, dort ist immer die Spielwiese.

Die Wahrheit ist die: Wir haben einen Sektor, wo es überhaupt kein ASVG gibt, dann haben wir Sektoren, wo es ASVG plus irgendwelche Leistungszusagen gibt, so wie beim ORF alt, und dann haben wir einen Sektor, der überhaupt nur eine Pension hat und sonst nichts, das ist der öffentliche Dienst, denn der kennt auch kein ASVG, die sogenannten Älteren. Das alles haben wir versucht, irgendwie in 27 Artikeln zusammenzuräumen. Wir sind zusammengekommen und haben uns bemüht, das mit einem Modell zu tun, das abgeleitet ist von dem, was im öffentlichen Dienst seit vielen Jahren üblich ist, nämlich von Pensionssicherungsbeiträgen. Und bei der Notenbank erfolgte es zusätzlich durch Veränderungen von Anspruchsberechigtenzeiten.

Jetzt weiß ich schon, das kann man jetzt in populistischer Weise alles auf- und umrechnen, aber immerhin kostet das einen Mitarbeiter bei der Notenbank mit einer hohen Pension jetzt 5 500 € im Monat. Ich betone: im Monat! Man kann natürlich sagen: Das ist eh wurscht, der verkraftet das schon! Natürlich verkraftet der das, das ist nicht das Thema, aber Sie von der FPÖ sind die Ersten, die rennen wegen der Verhältnismäßigkeit von Eingriffen. Jetzt haben wir uns bemüht, diese Verhältnis­mäßigkeit von Eingriffen abseits des Populismus zu wahren, aber das Einzige, was man von Ihnen hört, ist wieder Populismus. Ich habe ja das alles miterlebt, in den Vorberatungen, nicht von Ihnen, sondern von Ihrer Partei. Dass Sie das hier anders gebracht haben, ist eh schon festgestellt worden, ich habe dem nichts hinzuzufügen. Aber Fakt ist, dass es natürlich weiterhin diese Pensionen gibt, denn diese Menschen gibt es nach wie vor, diese Menschen sind ja morgen nicht verschwunden, die leben ja, diese 10 000 Betroffenen sind ja da. Ich kann nicht sagen: Löst euch in Luft auf! Daher haben wir uns bemüht, diese Dinge folgendermaßen zu gestalten: Pensionssiche­rungsbeiträge für die, die noch aktiv sind und in der Dienstordnung I sind, aber auch da gewisse Anspruchsvoraussetzungen in Zukunft zu verändern.

Ich habe erst gestern mit einer Kollegin der Notenbank zu tun gehabt, die mir freudig erregt gesagt hat: Herr Minister, ich danke, ich darf jetzt sechs Jahre länger da sein! Das war ein nettes Gespräch, das können Sie sich vorstellen. (Bundesrätin Mühlwerth: Gesicherter Arbeitsplatz!) – Das kann man als Antwort geben, das ist schon klar. Aber Sie wissen trotzdem, um wen es geht. Ja, es war ein sehr nettes Ge­spräch, es war aber auch sehr höflich.

Dann haben wir uns noch bemüht, noch andere Bereiche mit hereinzunehmen, um das alles abzudecken. Herr Kollege, nicht böse sein, aber bei allem, wovon wir hier reden, ist kein Steuergeld drin im großen Stil. Denn: Die Notenbank liefert uns Geld mit ihrer Gewinnspanne, aber wir zahlen der Notenbank nichts. Daher ist es auch so schwierig, zu sagen, das bleibt dort in diesen Systemen, diese Systeme haben dadurch Minder­aus­gaben oder haben dadurch teilweise höhere Erträge oder wie auch immer. Oder zum Beispiel bei den Kammern: Da sieht der öffentliche Haushalt null. Von den Kammern bekommt der öffentliche Haushalt null, denn wir zahlen bei den Kammern auch nichts, und insofern sehen wir dort null. Was das jetzt bei den diversen Kammern,


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