etwa bei der Wirtschaftskammer, ausmacht, davon habe ich keine Ahnung, irgendeinen Betrag x, aber den sehen wir nicht.
Was auch noch umgestellt ist – damit das auch einmal klar ist –, ist (Bundesrätin Zwazl: Die Funktionäre ! – Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Man kann natürlich Auslaufmodelle weiterhin für populistische Zwecke verwenden. Das kann man natürlich, wenn man glaubt, damit Politik machen zu können. Wäre ich vor 15 Jahren Minister gewesen, hätte ich eine Pension als Minister. Ich war nicht vor 15 Jahren Minister und kriege demzufolge keine Pension. Damit will ich nur sagen: Es sind alles Umstellungsmodalitäten, in denen wir leben. Wir leben in der Zeitphase der Umstellung. Es ist alles komplett auf das ASVG umgestellt.
Weil Sie sagen, es sind 25 Prozent Aufwand des Bundes: Ich bin gerne bereit, Ihnen das darzulegen. Die 25 Prozent sind inklusive des Pensionsaufwandes für die Bundesbediensteten. Es hat dieses Haus vor 100 Jahren beschlossen, dass es Beamte geben soll, und gleichzeitig wurde auch beschlossen, dass diese Beamten nicht in ein Umlageverfahren einzahlen, sondern dass die Beamten aus dem laufenden Budget bezahlt werden und ihre Pension aus dem laufenden Budget bekommen.
Jetzt haben wir halt so ein Packerl, das Packerl ist da, es sind über 200 000 Personen, und diese Menschen haben natürlich einen Anspruch auf eine Pension. Das, was wir gemacht haben, ist, dass wir hohe Pensionen mit entsprechenden Pensionssicherungsbeiträgen versehen haben. Im öffentlichen Dienst haben wir sogar noch etwas gemacht, dort haben wir sogar alle, auch die Kleinstpensionisten mit Pensionssicherungsbeiträgen versehen. Und dann haben wir im Rahmen dieses Gesetzes auch noch Folgendes gemacht: Wir haben die ganz hohen Pensionen der Altpensionisten, die es auch gibt, mit einer nochmaligen Erhöhung für das letzte Zipferl bedacht und noch einmal mit einem Pensionssicherungsbeitrag versehen, um in der Gesamtsymmetrie gegenüber anderen Trägern zu bleiben.
Das heißt auf gut Wienerisch, wenn es gestattet ist: Es ist hier sehr viel zusammengeräumt worden. Die Valorisierung ist in Zukunft nach dem ASVG. Das ist auch Bestandteil dieses Gesetzes. Hätten wir es nicht angegriffen, dann wäre die Valorisierung bei der Notenbank weiterhin noch im Banken-KV, so wie das dort verhandelt wurde und Teil der Betriebsvereinbarung ist. Das ist in Zukunft Geschichte. Wir haben eingegriffen, die Valorisierung ist jetzt so wie im ASVG.
Sollte jemand den Trick 17 verwenden und schauen, dass er in eine Pensionskassa hineinkommt, dem möchte ich sagen: Das geht ohne Zustimmung des Ressortverantwortlichen nicht! Sie können mir glauben, dass dem kein Ressortverantwortlicher zustimmen wird. Demzufolge ist diese Sache auch erledigt.
Und was am meisten Emotionen ausgelöst hat, ist, dass wir etwas gemacht haben, was einige einfach nicht verstehen wollen. Wir haben erstmalig eine Obergrenze definiert. Ich wiederhole: Wir haben erstmalig in dieser Republik eine Obergrenze für Pensionen definiert, für Sektoren, wo der Rechnungshof etwas zu reden hat. Das hat es noch nie gegeben. Noch nie! Das ist jetzt erstmalig definiert worden. Dazu, dass das jetzt eine Obergrenze ist, die nicht ASVG-Mindestpension ist, ist zu sagen: Ja, so ist es! Aber es ist erstmalig überhaupt eine Obergrenze definiert worden, und das ist auch die Ursache der Verfassungsbestimmung, weil das im Bezügebegrenzungsgesetz entsprechend verankert werden muss, und da das Bezügebegrenzungsgesetz ein Verfassungsgesetz ist, brauchen wir diese Verfassungsbestimmung.
Ich kann sie nur bitten und ersuchen: Versuchen wir, dieses Thema sachlich zu diskutieren! Lassen wir den Populismus zu Hause!
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