BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 103

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in unserem Land. Natürlich sind immer Korrekturen und Neuregelungen nötig, und was wir heute hier beschließen, ist eben eine Weiterentwicklung unseres Systems. Es wird in Zukunft keine unangemessenen hohen Sonderpensionen mehr geben. Es gibt nämlich eine Höchstgrenze. Daher war ich etwas verwundert darüber, dass das heute hier von Ihnen so zur Diskussion gestellt wurde, denn im Ausschuss war das kein Thema.

Es hat viele Veränderungen gegeben, wie zum Beispiel beim Pensionsbeitrag. Außer­dem wurde das Pensionsantrittsalter erhöht, die Durchrechnungen wurden eingeführt, und, und, und. Wir entwickeln dieses System ständig weiter.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in meiner Funktion als Betriebsrat und Gewerk­schafter sei von meiner Seite persönlich gesagt: Über die Höhe der Beiträge kann man diskutieren und verhandeln, das ist auch unsere Aufgabe, Betriebspensionen aber werden mit Einzelvereinbarungen, Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder auch mit Kollektivverträgen geregelt. Die Betroffenen haben oftmals über Jahre hinweg Vorleistungen erbracht in der Meinung, die zugesicherten Pensionsleistungen in einer bestimmten Höhe auch zu erhalten. Ihnen wird nun durch den vorliegenden Gesetz­entwurf eine privatrechtlich verbindliche Zusage als Gegenleistung gekürzt. Wenn man nun mittels Verfassungsbestimmungen eingreift, dann muss ich sagen, dass natürlich diese Problematik auch daraus resultiert, dass das vielfach nicht budgetwirksam ist, sondern in Wirklichkeit die Unternehmungen nur durch eine geringere Bezahlung entlastet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vergangenheit ist aufgeräumt, und es liegt nun an uns, die Zukunft neu zu gestalten. Ich ersuche Sie alle um eine breite Zustimmung, um dieses Gesetz hier auch beschließen zu können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.03


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundes­minis­ter Hundstorfer. – Bitte.

 


15.03.28

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Ich danke einmal für die Reden, in welchen gedankt wurde, denn wir haben, wie schon gesagt wurde, etwas zusammengeräumt. Wir haben etwas zusammengeräumt, was sich über viele Jahre in dieser Republik entwickelt hat, alles rechtmäßig, alles mit Organbeschlüssen abgesichert, teilweise sogar mit Einzelverträgen plus Organbe­schlüssen, das alles ist geschehen.

Und dann haben wir uns weiterentwickelt; es wurde die Historie schon erzählt. Was aber auch klar ist: Das, was wir hier gemacht haben, ist für eine Gruppe von Personen, die in sogenannten Auslaufmodellen sind, die es in Zukunft so nicht mehr gibt, denn, was wir auch mitdiskutieren sollten, die Notenbank ist seit 1998 umgestellt, der Sektor der Sozialversicherungsträger ist seit 1996 umgestellt, der ORF ist seit 1993 umge­stellt. All diejenigen, die dort ab diesem Datum neu zu arbeiten begonnen haben, kennen nur mehr die Welt des ASVG, die kennen das alles nicht mehr, nur mehr aus der Historie. (Ruf bei der ÖVP: Die Pensionskassa!) – Ja, eventuell eine Pensions­kassa, aber nicht mehr mit Leistungszusagen, sondern nur mehr beitragsfinanziert: Das, was eingezahlt wurde, ist da.

All das, was früher war, ist noch immer da, und da haben wir jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder wir schauen noch länger zu und schaukeln uns gegenseitig auf – das nächste Mal machen wir es mit Plakaten oder mit Taferln oder was weiß ich –, oder wir


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