BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 111

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Somit hoffe und wünsche ich, dass dies wirklich ein Schritt zu einer Verwaltungs­vereinfachung wird. Als Schulleiterin bleibt mir mein alter Bezirksschulinspektor auch weiterhin als Ansprechpartner, als neuer Pflichtschulinspektor oder regionaler Bil­dungs­manager, erhalten.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im Zuge der Veränderung des Schulorgani­sations­gesetzes werden auch die bestehenden Sprachförderkurse um zwei weitere Jahre verlängert. Mit Sprachförderung und Sprachfeststellung in den Kindergärten startet die Unterstützung von Kindern, deren Erstsprache in den Familien nicht Deutsch ist, schon in der Frühphase. Mit der vorliegenden Änderung werden nun die Mittel für die Sprachförderung in den Schulen verlängert. Das sind Ressourcen für zirka 440 Planstellen, die für mich an einer wichtigen und an der richtigen Stelle eingesetzt werden; denn damit wird Kindern, die dies brauchen, integrativ, das heißt im Klassen­verband, aber auch in speziellen Fördergruppen, die Möglichkeit gegeben, ihre sprachlichen Rückstände aufzuholen, und sie werden damit an die Leistungen der anderen SchülerInnen herangeführt.

Für meine FraktionskollegInnen und für mich ist dies eine enorm wichtige Maßnahme zur Chancengleichheit, denn Sprache ist der Schlüssel, um an der Gemeinschaft teilhaben zu können und schulische Abschlüsse zu erreichen.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass diese Förderung ein wichtiges Instrument für die soziale Integration ist, denn Sprachverständnis und Kommunikationsfähigkeit sind elementare Bedingungen für schulische Leistungen und später natürlich auch für die berufliche Qualifikation. Für mich sind diese für weitere zwei Jahre freigegebenen Mittel äußerst wertvolle Ressourcen für bessere Bildungs- und Jobchancen für diese SchülerInnen und im weiteren Sinne natürlich auch Unterstützung für die unterrichten­den Lehrerinnen und Lehrer. Für die Gesellschaft sind dies früh eingesetzte Res­sourcen, um spätere Konfliktpotenziale zu vermeiden. Ich möchte mich ganz herzlich für die Verlängerung bedanken.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zum dritten Punkt, der mir wichtig erscheint, der, obwohl er offensichtlich nur ein Türschildwechsel ist, bei genauerem Hinsehen doch mehr in sich birgt: Sonderpädagogische Zentren werden in Hinkunft „Zentren für Inklusions- und Sonderpädagogik“ heißen. Im Gesetz heißt es, Kinder mit Beein­trächtigungen sollen mit Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maß­nah­men in bestmöglicher Weise auch in allgemeinen Schulen unterrichtet werden.

Diese Veränderung bedeutet auch, dass Kinder mit Beeinträchtigungen die schulische Betreuung erhalten, die genau für ihre persönliche Lebensbedingung die beste ist. Ich persönlich bin überzeugt, dass je länger sie im Klassenverband, bei ihren Freunden und Freundinnen, bei den schwachen, bei den guten und bei den besten SchülerInnen sein können, desto größer ihre Erfolgschancen sind.

Auch an meiner Schule befindet sich zum Beispiel in einer Klasse ein Schüler mit Lernproblemen, man nennt das einen allgemeinen sonderpädagogischen Förder­bedarf, wir haben ein Kind mit autistischen Zügen, der nicht mit LehrerInnen und Mitschülern spricht, aber grundsätzlich an allen Schultagen, an allen Projekttagen und allen Projektwochen teilnimmt, wir haben in der gleichen Klasse ein Kind mit Sinnes­behinderung, das überhaupt nichts hört und über Headsets unterrichtet wird, und jetzt auch ein Kind, das von den verschiedensten Stellen betreut wird, da es schwerer häuslicher Gewalt ausgesetzt war, schwer traumatisiert ist.

Wir Lehrerinnen und Lehrer stehen alle zu unseren Kindern, wir stehen zur Inklusiv­pädagogik, und wir haben trotz extrem vieler Team-, Eltern- und Behördengespräche  bei denen geht es meistens um Ressourcen, und die brauchen wir an den Schulen natürlich ganz dringend  die intensivsten aber auch die besten Erfahrungen mit unse-


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