BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 110

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run­gen. Da ist schon auch ein Ungleichgewicht, und es stellt sich die Frage, warum die eine besser behandelt wird als die andere.

Ich bin überhaupt nicht dagegen, dass es eine internationale Schule, oder zwei oder drei oder vier oder fünf, gibt – die soll es ruhig geben –, aber ich denke doch, dass es richtig und verantwortbar ist, alle gleich zu fördern und nicht der einen in Wirklichkeit dreimal so viel zu geben wie den anderen zusammen.

Man hat ja dann versucht, die heiße Kartoffel nach Wien zu schieben und zu sagen: Macht ihr das! Wien hat dankend abgelehnt. Die krachen ja budgetmäßig genauso wie eine Kaisersemmel. Wien hat gesagt, wir haben ja die Danube International School und wir haben die American International School, die ohne diese Förderungen aus­kom­men. Die kriegen auch Förderungen, aber jedenfalls nicht in dieser Höhe. Es wird ja jetzt ohnehin neu verhandelt, weil der Vertrag ausläuft, und ich denke, das ist schon auch etwas, was man im Bildungsbereich mitnehmen und aufnehmen muss, um da auch annähernd Gerechtigkeit zu schaffen. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

15.29


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Reich. – Bitte.

 


15.30.14

Bundesrätin Elisabeth Reich (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Der vorliegende Gesetzestext enthält drei Schwerpunkte, die den Schulalltag mehr oder weniger gravierend verändern werden.

Zum Ersten geht es im Schulbehördenverwaltungsreformgesetz um die Auflösung der Bezirksschulräte mit ihren Disziplinar- und Leistungsfeststellungskollegien, damit um den Wegfall einer Behördenebene und eine darauf folgende Rechtsbereinigung. Wir bewegen uns damit wieder einen Schritt in Richtung Verwaltungsreform und Verwal­tungsvereinfachung. Die Aufgaben der Bezirksschulräte werden nun von den Landes­schulräten wahrgenommen. Insgesamt soll das ein Einsparungspotenzial von zirka 20 Prozent ergeben, das die Bundesländer in ihren verschiedensten Ausführun­gen durchsetzen werden.

Am Montag dieser Woche konnte ich als Schulleiterin auf Einladung unserer Bezirks­obfrau, die ja die Vorsitzende des Bezirksschulrates und all seiner Kollegien war, an einer kleinen Feierstunde zu dieser Veränderung in unserem Bezirk teilnehmen und möchte nun aus ihrem Eingangsstatement und aus dem Gesetz zitieren.

„Durch die Auflösung der Bezirksschulräte soll ausschließlich die Behördeninstanz wegfallen. Die Aufgaben der Bezirksschulräte werden weiterhin wahrzunehmen sein, und zwar – dem Gebot der Bürgernähe und dem Servicegedanken entsprechend – auch vor Ort, an ‚Außenstellen des Landesschulrates‘, die bedarfsorientiert und losgelöst von der regionalpolitischen Situation () einzurichten sein werden ().“

Die Organe der Schulaufsicht in den Außenstellen des Landesschulrates oder der Lan­desschulräte werden nun die Bezeichnung „Pflichtschulinspektor – oder Pflichtschul­inspek­torin – für allgemein bildende Pflichtschulen“ führen.

Als LehrerInnenvertreterin habe ich jahrelang die Agenden meiner Kolleginnen und Kollegen im Bezirksschulratskollegium vertreten, und aus meiner persönlichen Erfah­rung kann ich mit Sicherheit sagen, dass die großen pädagogischen Veränderungen nicht von diesem Gremium ausgegangen sind. Schulleiterbestellungen wurden meist nicht beeinflusst, und Vorschläge für Titelüberreichungen und Auszeichnungen sind meistens ohne Diskussionen über die Bühne gegangen.

 


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