BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 39

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Die regional tätigen Unternehmungen müssen Lohnerhöhungen durch Preis­erhö­hungen an Konsumenten weitergeben. Unsere Betriebe zahlen gutes Geld für gute Leistung, aber sie sind ganz einfach am Limit – mehr geht nicht.

Ich freue mich sehr, dass Sie heute bei uns sind, Frau Staatssekretär, denn wir stehen heute mehr denn je vor einer Wegkreuzung, wo Entscheidungen, wesentliche Ent­scheidungen zu treffen sind; Entscheidungen, die wieder zu mehr Wachstum führen und damit Kaufkraft und Beschäftigung erzeugen. Aber wir brauchen auch eine Steuerreform, die diesen Namen verdient. Wir wollen nicht andere Steuern. Wir wollen nicht neue, erhöhte Steuern. Wir wollen weniger Steuern. Und es geht nicht um Umschichtung von Steuereinnahmeposten, der Wirtschaft geht es um die gesamte Entlastung unseres Mittelstands, und das sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer natürlich genauso wie unsere Unternehmen.

Vermögensteuern sind hier eindeutig der falsche Weg. Es werden immer wieder internationale Vergleiche zur Vermögensbesteuerung herangezogen, und das ergibt ein verzerrtes Bild. Viele öffentliche Leistungen in Österreich sind durch auf Vermögen gelegte Gebühren finanziert und nicht durch Steuern. Es kann nicht in unserem Sinne sein, dass wir niedrige Steuern auf den Arbeitslohn durch höhere Steuern auf geschaffene Werte, die ja geschaffen wurden durch versteuertes Geld, ausgleichen und damit geschaffenes Vermögen, das da ist, minimieren.

Es geht uns um eine Senkung der Steuern insgesamt, aber speziell auf Arbeitslöhne. Und diese Senkung, das ist uns klar, muss durch Einsparungen finanziert werden. Unser Ziel muss es sein und ist es, die Abgabenquote von 45,4 Prozent zu senken. Ich habe hier ein sehr plakatives, aber nachvollziehbares Beispiel: 1 Prozent Einsparung pro Jahr bei den Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden ermöglicht uns, den Eingangssteuersatz bis 2016 von 36,5 auf 25 Prozent zu senken und damit die Kaufkraft zu stärken.

Ich verstehe auch nicht, warum es uns nicht möglich ist, Prämien für besondere Leistungen, die wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bezahlen, bis zu einer gewissen Höhe abgabenfrei zu stellen. Selbst wenn ich einem Lehrling eine Prämie geben will, wird die volle Latte der Abgaben fällig. Auch solche Anreize würden die Kaufkraft stärken.

Nicht unerwähnt möchte ich die kalte Progression lassen, also die Nichtanpassung der Steuertarife an inflationsbedingte Einkommenszuwächse. Das führt zu einem Anstieg des Durchschnittssteuersatzes, wobei die Steigerungen bei den unteren Einkommen stärker ausfallen als bei den höheren Einkünften. Dadurch fließen über 2 Milliarden jährlich nicht in die Kaufkraft, sondern ins Budget. Es kann nicht länger sein, dass unsere Betriebe immer höhere Löhne zahlen, davon aber nichts oder nur wenig bei den Beschäftigten ankommt und eben die Kaufkraft stärkt.

Ich glaube, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht nur die Steuer­reform, die uns bewegt. Entlastung der Wirtschaft bedeutet auch Befreiung von bürokratischen Hürden. Wir werden auch heute wieder neue bürokratische Auflagen beschließen, wenn ich zum Beispiel nur an das Energieeffizienzpaket denke – Aufla­gen, die wir zwar in der letzten Minute auf das geringste notwendige Maß reduziert haben; wir sind aber gemeinsam Gesetzgeber und müssen uns wieder viel mehr der Verantwortung bewusst sein, welchen Aufwand wir mit Gesetzen auslösen können. So waren es sehr zähe Verhandlungen, dass wir beim Reverse Charge, bei den Metallen, doch noch eine 5 000-€-Freigrenze erreicht haben. Das ist eine große Unterstützung gerade für unsere kleinen Betriebe.

Es wurden die Aufzeichnungspflichten über die Jahre hinweg immer wieder verschärft. Und deshalb nutze ich die Gelegenheit, hier einen Appell an Sie zu richten, Frau


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