Erhöhen wir die Kaufkraft der Bürger, dann kurbeln wir die Wirtschaft an. Erhöhen wir die Kaufkraft der Bürger, dann schaffen wir zusätzliche Arbeitsplätze. Erhöhen wir die Kaufkraft der Bürger, dann schaffen wir Wohlstand für alle. (Rufe bei der SPÖ: Amen!)
Steuer- und Abgabensenkungen für die Bürger zur Kaufkraftstärkung begleitet von Effizienzreformen in der staatlichen Verwaltung sind das beste Konjunktur- und Beschäftigungsprogramm. Das Gebot der Stunde lautet daher: Schuldenbremse, Verwaltungsreform in Richtung schlanker Staat und Steuerreform in Richtung niedriger Steuersätze. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
11.59
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Die Frau Staatssekretärin hat auf eine abschließende Stellungnahme verzichtet.
Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2779/AB-BR bis 2788/AB-BR beziehungsweise
jener Schreiben des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend Vorschlag für eine Wiedernominierung des Herrn Kommissars Dr. Johannes Hahn für die Funktion eines Mitglieds der Europäischen Kommission (1. November 2014 bis 31. Oktober 2019) und
Vorschlag für eine Nominierung von Bürgermeister Hanspeter Wagner als Mitglied des Ausschusses der Regionen sowie
des Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen über eine Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada im Bereich der sozialen Sicherheit und
des Schreibens des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 14)
*****
Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierungen gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:
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