BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 75

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Aber Sie haben das ja sowieso mit Ihrer Notverstaatlichung ohne Not verhindert. Heute steht in der „Zeit“, dass jetzt auf schweren Betrugsverdacht untersucht wird, weil nämlich die Münchner die Wiener angelogen haben, weil sie gewusst haben, sie wollen die Hypo eigentlich wieder loswerden. Sonst hätten sie ja das Geld, damals 900 Mil­lionen €, nicht bekommen, wenn Österreich gewusst hätte, dass sie das eigentlich abstoßen wollen. – Also da ist auch nicht alles im Reinen.

Die Notverstaatlichung war nach unserem Dafürhalten einfach ohne Not. Das müssen Sie jetzt einmal mit sich selber ausmachen. Erklären Sie dem Steuerzahler, warum er für Ihre Fehlentscheidungen zahlen muss (Zwischenruf des Bundesrates Perhab – Bundesrat Jenewein: Der meldet sich noch zu Wort! Keine Sorge!), aber sonst interessanterweise: Bei der EFSF und beim ESM haben Sie uns doch immer erklärt, wenn wir gesagt haben, Wahnsinn, wie viele Milliarden an Haftungen es überhaupt gesamt gibt, wie viele Milliarden Österreich schon hineingezahlt hat, mit wie viel wir noch haften, da haben Sie immer die Beruhigungspillen an die Opposition ausgeteilt und haben gesagt: Das wird ja nur schlagend, wenn irgendetwas passiert.

Das wäre bei Kärnten auch der Fall gewesen. Da messen Sie mit zweierlei Maß. Auch da ist es so: Wie es Ihnen gerade passt, nehmen Sie das eine Argument aus der einen Tasche, und wenn es gerade nicht passt, kommt ein anderes Argument aus der anderen Tasche.

Sie spielen hier ja auch nicht mit offenen Karten. Darum sage ich Ihnen: Stimmen Sie jetzt endlich einmal einem Untersuchungsausschuss zu! Das wäre nämlich jetzt wirklich einmal eine Ansage, wo auch Sie sagen: Ja, wir sind um Aufklärung, was alles betrifft, bemüht.

Ich darf noch einen Einspruchsantrag einbringen, den wir heute zum Hypo-Gesetz quasi als verschärftes Instrument nutzen. Er ist schriftlich eingebracht, aber ich muss ihn hier am Rednerpult vorlesen und darf dies hiemit tun. Das ist ein Antrag, dass der Bundesrat beschließen möge, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 mit folgender Begründung Einspruch zu erheben: 

„Das Gesetz ist nach Meinung der meisten führenden Verfassungsexperten bis hin zum Berater des Bundespräsidenten, dem früheren Vorsitzenden des Verfassungs­gerichtshofes, Dr. Ludwig Adamovich, verfassungswidrig. Der Bundespräsident hat aus diesem Grund bereits in Aussicht gestellt, seine Unterschrift wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit zu verweigern.

Insbesondere die Eingriffe in das Eigentumsrecht in Gestalt der Streichung der Forderungen …“ (Staatssekretärin Steßl spricht mit dem Präsidium.) – Frau Staats­sekretärin, Sie dürfen sich dann ohnehin noch zu Wort melden. 

„Insbesondere die Eingriffe in das Eigentumsrecht in Gestalt der Streichung der Forde­rungen der Nachranggläubiger entsprechen einer Enteignung und widersprechen daher dem Staatsgrundgesetz, der Menschenrechtskonvention und der Europäischen Grundrechtscharta, wenn nicht ein ausreichendes öffentliches Interesse daran besteht.

Dieses öffentliche Interesse aber ist aufgrund vorhandener Alternativen, die für die Öffentlichkeit sogar vorteilhafter als die gegenständliche Lösung wären – zum Beispiel Insolvenz –, offenkundig nicht gegeben, sodass davon auszugehen ist, dass im Fall einer anzunehmenden Anfechtung das gegenständliche Gesetz aufgehoben werden wird.

Da zum Zeitpunkt der zu erwartenden Aufhebung aber der Schaden – Experten sprechen von 1,5 Milliarden € an Zinskosten alleine für österreichische Banken pro Jahr –, der durch die Erschütterung des Vertrauens der Anleger in die Bereitschaft der Republik Österreich, eingegangene Verpflichtungen einzuhalten, durch den gesetz-


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