Kärnten auch dachte, diese Bank gehört quasi ihnen, das ist so eine Haus- und Hofbank der Landesregierung unter Jörg Haider – so war ja diese Stimmung –, als Abermilliarden investiert wurden in irgendwelche mafiotischen Strukturen und irgendwelche mafiotischen Wirtschaftsbetriebe am Balkan. Das muss hier auch ganz klar festgehalten werden: dass da der Ursprung der Probleme zu finden ist und dass wir jetzt am Ende des Tages rund um die Hypo Alpe-Adria eines der größten Verbrechen in dieser Republik an den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen haben!
Eine Landeshaftung, die zehnmal das Landesbudget übertrifft, ist natürlich tatsächlich ein Irrsinn, der abgestellt werden muss. Aber vollkommen zu Recht hat Frau Kollegin Mühlwerth – und da hat sie recht – auch auf die anderen Landeshaftungen hingewiesen, und tatsächlich stellt sich die Frage: Was tust du wirklich bei einer Bank, einer Landesbank, wenn diese hohen Landeshaftungen da sind, wenn die insolvent wird? – Dann kann ja gar keine Landesbank mehr in Insolvenz gehen, weil immer irgendwo ein Land haftet!
Es gab von den Grünen schon sehr oft den Vorschlag, so wie es das bei den Gemeinden auch gibt: Es ist vollkommen richtig – das muss man vor allem hier in der Länderkammer einmal ganz laut und deutlich sagen –, wir brauchen ein Insolvenzrecht für Bundesländer! Wir können Bundesländer nicht im Stich lassen, das ist das Wesentliche daran.
Aber eines kann ich euch garantieren – das ist auch an Sie gerichtet, Herr Kollege Poglitsch –: Die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen wären sofort solidarisch gewesen und hätten diese Summen, die wir heute beschließen und die der Steuerzahler für die Investoren zur Verfügung stellt, sicher viel lieber zur Bezahlung ausgegeben, von den Kindergartenpädagogen angefangen über die Krankenhausangestellten bis hin zum Land Kärnten. Da wäre Österreich solidarisch gewesen, davon bin ich hundertprozentig überzeugt. Niemand hätte das Land Kärnten allein gelassen, würde es ein vernünftiges Insolvenzrecht für Bundesländer geben – so wie es das übrigens für Gemeinden sehr wohl gibt.
Was wir heute beschließen, ist eine typisch österreichische Lösung. Die zwei Lösungen, die es gibt, sind ja immer: pleitegehen lassen, oder der Steuerzahler und die Steuerzahlerin zahlt. Jetzt nimmt man ein bisschen die Gläubiger mit hinein, und der Steuerzahler und die Steuerzahlerin zahlen trotzdem das meiste.
Warum ist das trotzdem eine falsche Lösung? – Weil dieses Gesetz in den nächsten, ich schätze einmal, zehn Jahren, wenn es nicht fünfzehn Jahre sind, sofern es der VfGH nicht schon vorher aufhebt, eine derartige Flut an Klagen zur Folge haben wird, dass die Sicherheit, ob das überhaupt hält, was wir heute beschließen, im nächsten Jahrzehnt vermutlich nicht garantiert ist. Es ist nicht garantiert, dass das dort, wo die Gläubiger jetzt doch zur Kasse gebeten werden – immerhin werden sie bis zu einem gewissen Grad auch zur Kasse gebeten –, halten wird. Dann kann es durchaus passieren – und das ist leider sogar sehr wahrscheinlich –, dass erst recht der Steuerzahler und die Steuerzahlerin wieder einspringen müssen.
Eines muss man auch sagen: Die Insolvenzfrage, ob man die Hypo Alpe-Adria nicht wirklich in die Pleite schickt, ist de facto verschleppt worden und nie wirklich behandelt worden von all den Finanzministern und -ministerinnen, die wir jetzt hatten. Man kann vielleicht Spindelegger noch zugutehalten, dass jetzt wenigstens etwas passiert. Auf der anderen Seite war er vorher auch Vizekanzler und hatte er nicht gerade einen verantwortungslosen Job, sage ich einmal, in der Zeit, in der man etwas hätte tun können.
Dieses Gesetz wird also die Gerichte beschäftigen. Die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen werden – eigentlich absurderweise – mit diesem Gesetz keine Rechtssicher-
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