BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 84

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Finanzdebakel der Hypo Alpe-Adria nie gegeben hätte. Wir sind aber nun einmal vor dem Problem gestanden und mussten eine Lösung finden in Zusammenarbeit mit der Task-Force, die die Bundesregierung beauftragt hat. Die hat natürlich sämtliche Möglichkeiten untersucht, abgewogen.

Eines möchte ich noch in die Diskussion miteinfließen lassen: Es ist nicht unbedingt nur ein betriebswirtschaftliches Problem, sondern wir stehen vor einem gesamtvolks­wirtschaftlichen Problem. Das kann man nicht einfach mit betriebswirtschaftlichen Ver­hältnissen vergleichen, wenn man sich zum Beispiel nicht sicher ist, ob man damit dann in weiterer Folge nicht auch das Bundesland Kärnten in Konkurs geschickt hätte. Welche volkswirtschaftlichen Interessen wären dadurch beeinträchtigt und welche volkswirtschaftlichen Schäden angerichtet worden?

Es wurde schon angesprochen: Auch ich halte die damaligen Haftungsübernahmen durch das Land Kärnten und durch die FPÖ-geführte Landesregierung für einen umfassenden Skandal. Ich glaube, da sind wir uns in den meisten Fällen auch heute hier im Bundesrat einig. Bei einem Minimalbudget wurden immense Haftungen über­nommen. In Spitzenzeiten 24 bis 25 Milliarden €! Jeder von uns, der hier heute sitzt, der im Nationalrat vertreten ist oder auch die Bürgerinnen und Bürger, die vor den Fernsehschirmen zuhören, wüssten genau, was wir mit den 4 Milliarden €, die wir im Budget 2014 bereitzustellen haben, machen würden. Da sind wir uns wohl alle einig.

Nur: Es hilft nichts, wir müssen jetzt eine Lösung finden, eine Bad Bank machen. Wir müssen diese Bad Bank herauslösen. Wir müssen schauen, dass die nicht mehr unter das Bankwesengesetz fällt, damit wir eben diese Nachschussverpflichtung nicht mehr haben, so wie wir sie bis dato hatten. Wir mussten Eigenkapitalzufuhren erbringen. Alleine für die Hypo hatten wir bis dato schon zirka 5,5 Milliarden € Kosten. Das muss man sich einmal vorstellen!

Deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir jetzt seitens der Bundesregierung eine Lösung vorschlagen. Wir haben es im Ministerrat und auch im Nationalrat beschlossen. Es sind vier neue Gesetze beschlossen worden, nämlich das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG, ein Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, ein Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (Italien), ein Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteili­gungsaktiengesellschaft des Bundes. Es werden auch zwei bestehende Gesetze geändert, nämlich auf der einen Seite das Finanzmarktstabilitätsgesetz und auf der andere Seite das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz.

Worauf beruft sich dieses Gesetz? Wie gestaltet sich dieses Gesetz zur Sanierung der Hypo? Das Sanierungsgesetz beruft sich auf eine Richtlinie, auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001, die beispielsweise auch in Island angewandt wurde. Gemäß der gab es auch bereits in Island einen Schnitt für Bankgläubiger. Die Löschung von Anleihen wurde hier heute auch kritisiert, nämlich: sie würde einen Eingriff in Eigentumsrechte darstellen. Die Bundesregierung und auch die befassten Stellen, die dieses Gesetz vorlegen, sind der Meinung, dass dieser Eingriff im Hinblick auf die Kosten, die für die Republik schon entstanden sind – ich habe gerade vorhin die 5,5 Milliarden € erwähnt, und es werden noch weitere hinzukommen –, verhältnismäßig ist und auch im öffent­lichen Interesse liegt. Es ist ein absoluter Sonderfall, für den wir das beschließen. Die 1,7 Milliarden €, die gelöscht wurden, werden der Bank als Eigenkapital zugeführt, denn sonst müssten wir wieder Eigenkapital zuschießen, bis wir die Abbaueinheit schaffen, was wiederum der Steuerzahler und die Steuerzahlerin zahlen müssten.

Natürlich müssen wir auch mit dem Alteigentümer Bayern einen Vergleich schließen. Alle Anleiheneigentümer haben in der Vergangenheit von den Unterstützungsmaß-


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