BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 85

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nahmen der Bundesregierung profitiert. Die Gläubiger werden auch nicht schlechter gestellt als in einem Konkursfall, denn sollten wider Erwarten Vermögenswerte übrigbleiben, werden diese ja auch unter den Nachranggläubigern verteilt.

Lassen Sie mich zur Kritik noch einige Worte sagen: Selbstverständlich gibt es weder in Island, wo diese Richtlinie bereits angewendet wurde, noch in Irland, wo bereits Banken erfolgreich saniert wurden, Anleihen mit Landeshaftung, die einem Schnitt unterzogen worden wären, weil in diesen Ländern keine Landeshaftungen existieren. Die Hypo Alpe-Adria und die Haftungen des Bundeslandes Kärnten sind ein absoluter Sonderfall. Es gibt auch nirgendwo ein Bundesland, das so verantwortungslos agiert und ein solches Erbe hinterlassen hätte.

Ich möchte auch die aktuellen Diskussion zu den Weltbankanleihen noch kurz ansprechen, weil das auch in der Presse erwähnt wurde: Sowohl die Weltbank als auch der IWF haben an sich einen Preferred Creditor Status. Sie werden also nicht einem Schnitt unterzogen, sondern voll bedient, dies aber nur dann, wenn sie im Rahmen eines Hilfsprogramms an ein Land Kredite gewähren. Der Kauf von Anleihen der Hypo erfolgte jedoch nicht im Rahmen eines IWF-Programms. – So viel zur Klarstellung.

Im Finanzmarktstabilitätsgesetz, das geändert wird, wird auch der Beihilfenbescheid der Europäischen Kommission abgebildet.

Was einige Rednerinnen und Redner richtigerweise angesprochen haben: Wir sollten nicht nur in die Vergangenheit schauen – schon auch, aber nicht nur –, sondern wir sollten uns vor allem zukunftsfit machen für weitere Aufgaben.

Deswegen spreche ich dezidiert an: Wir haben zwar die Hälfte des neuen Banken­insolvenzrechts bereits umgesetzt, aber die wichtigere Hälfte, nämlich die sogenannten Bail-in-Regelungen, haben wir noch nicht umgesetzt.

Die Gläubigerbeteiligung beziehungsweise so ein Gläubigerschnitt wird dann in weiterer Folge auch nach EU-Recht kein Sonderfall sein. Das ist ein unbedingt wichtiger Schritt, ein Projekt, das wir uns jetzt im Herbst vornehmen müssen, denn Bail-in-Regelungen sehen vor, dass nicht immer wieder der Steuerzahler/die Steuerzahlerin für die Kosten der Banken aufkommen muss.

Ein anderer wichtiger Schritt ist natürlich auch die gemeinsame europäische Bankenunion, die mit einer gemeinsamen europäischen Aufsicht einhergeht. Wir müssen natürlich auch darauf aufpassen – auch weil jetzt verschiedenste Frei­handels­abkommen diskutiert werden –, dass wir eben nicht zulassen, dass etwa Finanz­dienstleistungen, Finanzprodukte und der gesamte Markt wieder dereguliert und ausgehöhlt werden.

Vielmehr müssen wir darauf achten, dass wir die richtigen Lehren aus der Krise gezogen haben; und natürlich müssen wir bei der Europäischen Union und insbe­sondere bei der Europäischen Kommission auf unser österreichisches Bankensystem achtgeben.

Wir haben ja nicht Investmentbanken in Österreich, so wie es in anderen europäischen und anderen Ländern der Fall ist, sondern wir haben heimische Banken. In der Europäischen Union werden diese Banken als „Boring Banks“ bezeichnet. Wir haben über 800 Banken in Österreich, die natürlich nicht ein Investmentgeschäft wie andere Banken in der Europäischen Union oder auf dem internationalen Kapitalmarkt machen.

Da müssen wir darauf achten, dass es nicht so ist, dass bei den ganzen Regeln rund um die europäische Bankenunion gerade unsere Banken nicht das Nachsehen haben,


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