BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 83

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Seitens der Regierung wurde bisher versucht, bei Bankeninsolvenzen Bankeigen­tümer, Anleihe-Besitzer, Anleihe-Gläubiger und internationale Finanzfonds auf Kosten unserer Steuerzahler schadlos zu halten. Das ist eine völlig verfehlte und unfaire Klientelpolitik zugunsten der Finanzlobby. Das Team Stronach ist wichtig für Österreich. Wir sind die Beschützer der Steuerzahler und nicht der Finanzindustrie.

Die Eigentümer der Banken und alle Großgläubiger einer Bank müssen bei einer Bankinsolvenz in die Pflicht genommen werden und nicht die Steuerzahler. Daher brauchen wir ein Bankeninsolvenzrecht, das die Beteiligung der Aktionäre, der Inves­toren und Großgläubiger an der Sanierung einer zahlungsunfähigen Bank festschreibt, die kleinen Sparer schützt und die Steuerzahler aus der Haftung nimmt. Das Bankensystem soll für seine Pleiten selbst haften und nicht der Steuerzahler. Ein von den Banken selbst gespeister Bankenpleite-Abwicklungsfonds und eine Bankenabgabe sind gute Instrumente dafür.

Das Team Stronach steht für Gläubiger-Bail-in statt für Gläubiger-Bail-out.

Herr Finanzminister! Enteignen Sie nicht ausgewählte Gläubiger, sondern nehmen Sie sämtliche Gläubiger der Hypo in die Haftung, indem Sie diese zu Miteigentümern machen! Unser Lösungsvorschlag wäre, das Fremdkapital der Hypo-Gläubiger soll per Debt-Equity-Swap in Eigenkapital der Bank umgewandelt werden. Die ehemaligen Hypo-Gläubiger werden so zu Miteigentümern der Bank, und die Hypo ist entschuldet. Aufgrund der Miteigentümerstellung hat dann jeder höchstes Interesse, die verblei­benden Hypo-Assets möglichst profitabel zu verwerten. Der Veräußerungserlös wird als Dividende an die Miteigentümer ausgeschüttet. Das Eigenkapital ist handelbar, und wer möchte, kann seine Anteile jederzeit verkaufen.

Dem vorliegenden Gesetz können wir nicht zustimmen. Jede bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger und Schlechterstellung anderer Gläubiger entspricht keiner geord­neten fairen Insolvenz und ist äußerst problematisch, da sich hieraus Anfechtungs­tatbestände ergeben. – Danke.

12.51


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Staats­sekretärin Mag. Steßl. – Bitte.

 


12.51.10

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl: Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum Hypogesetz: Die Bundesregie­rung hat die Verantwortung übernommen für eine Lösung, für ein Herunterfahren der Hypo Alpe-Adria, für eine bestmögliche Verwertung der Assets, aber auch für eine Beteiligung der Nachranggläubiger. Eine Insolvenz der Hypo, die von so manchen hier auch heute wieder gefordert wurde, mit ihren unmittelbaren Folgen für das Land Kärnten wurde vermieden.

Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube nicht an eine geordnete Insolvenz. Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon einmal bei einer Insolvenz dabei war. Ich meine, es gibt natürlich das Insolvenzrecht, zwar nicht für Bundesländer, aber es gibt das Insolvenzrecht für Firmen. Da gibt es dann einen Masseverwalter, der alle Vermö­genswerte verwertet. Da wird kein Unterschied gemacht, ob das ein Vermögenswert ist, der im allgemeinen öffentlichen Interesse ist oder nicht, sondern man gibt in weiterer Folge dann auch den Schlüssel des Landes Kärnten an einen Massever­walter.

In der gegebenen Situation gibt es keine guten oder populären Lösungen im Fall Hypo. Die beste, einfachste und für den Steuerzahler und für die Steuerzahlerin billigste oder steuerschonendste Lösung wäre gewesen, wenn es den Fall, nämlich dieses


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