BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 87

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meine Damen und Herren, ist sicher: Wenn ich dieses Glas nehme (der Redner hält ein Wasserglas in die Höhe) und es zu Boden fallen lasse, dann wird es zerbrechen, und keiner hier kann mir sagen, wo die Scherben hinfallen. (Zwischenrufe der Bundesräte Schreuder und Jenewein.)

Wenn das Glas besonders groß ist und auch noch gefüllt mit Dingen, die wir nicht auf dem Boden haben wollen, dann werden die Scherben sehr, sehr weit fliegen und jeden von uns treffen. Keiner kann das prognostizieren. Im Zusammenhang mit einer solchen Bank, nämlich mit einem Bilanzvolumen von 23 Milliarden €, von einer geordneten Insolvenz zu sprechen, meine Damen und Herren, das ist ein Widerspruch in sich. Das Begriffspaar „geordnet“ und „Insolvenz“ funktioniert nicht.

Selbstverständlich wären dann alle Landes- und Bundeshaftungen schlagend gewor­den, und letztendlich hätte wieder der Steuerzahler die gesamte Malaise gezahlt. Bitte, ich sage das dazu, auch wenn hier nach mir sicherlich noch jemand anderes erklären wird: Die Insolvenz ist in diesem Fall ein so hohes Risiko gewesen, dass wir das als Mitglied der Europäischen Union, als Österreich und als mit Kärnten solidarische Mitbundesländer nicht verantworten hätten können.

Es gibt auch die zweite Lösung, nämlich die Anstaltslösung. Dann schiebt man auto­matisch ohne jedes weitere Risiko das gesamte Geld in die Bank, und der Steuerzahler zahlt zu 100 Prozent.

Jetzt gibt es eine Mittellösung. Da möchte ich gerade diejenigen, die immer so laut nach der Insolvenz und nach der Gläubigerbeteiligung schreien – beispielsweise Kollege Schreuder sagt immer, dass man da die anderen Anleger und nicht die Steuerzahler schützt –, darauf hinweisen: Da passiert gerade die Mitte, es wird das Risiko genommen, und in der Insolvenz ist es nichts anderes.

Wenn sie einen Ausgleich haben, dann werden sie auf 20 Prozent, 30 Prozent oder 40 Prozent gekürzt, und wenn sie eine Insolvenz haben, kann die Masse auch null betragen. Die werden als Nachranggläubiger per Gesetz dorthin gekürzt. Da sie ja nach Ansicht vieler Experten zu diesem Zeitpunkt bereits wissen hätten müssen, dass man dort nicht mehr anlegt, werden sie in die Verantwortung genommen.

Das ist ein Versuch. Es ist natürlich richtig gesagt worden, dass diese trotzdem ver­suchen werden, sich das zu holen. Aber ungeachtet dessen ist es diesen Versuch schon wert, nämlich in der Mitte durchzugehen, nicht alles beim Steuerzahler zu belassen, aber doch nicht das unabsehbare Risiko einer Insolvenz einzugehen.

Ich mache jetzt einen Exkurs dazu, von dem ich weiß, dass er mir auch Zwischenrufe eintragen wird, aber da wähne ich mich schon als Sprecher der Mehrheit der Bevölkerung. Bei aller Solidarität unter den Bundesländern und gerade hier herinnen im Bundesrat: Leider ist der Kärntner Landeshauptmann nicht mehr da. Eines würde ich ihm schon heute mitgeben, nämlich: Dass die 500 Millionen € Erlös nicht in diesem Gesetz sind, dass sie nicht zu denen fließen, die haften müssen, halte ich für falsch.

Warum? – Es ist nicht so, dass wir das Land Kärnten gnadenlos zwingen wollen, bankrottzugehen, aber Politik lebt auch ein bisschen von der Symbolik. Und diese Symbolik, zu sagen, ich behalte mir den Erlös, erinnert mich ein bisschen an den Einbrecher oder Dieb, der mit den paar Tausend Euro, die er erbeutet hat, vor dem Richter steht und sagt: Ja, es tut mir leid, ich bekenne mich schuldig. Selbst­ver­ständlich gehe ich gerne für ein Jahr ins Gefängnis. Aber wo ich die Beute habe, sage ich euch nicht, denn ich muss ja von etwas leben, wenn ich aus dem Gefängnis wieder herauskomme.

 


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