BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 116

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den Nationalräten und auch hier bei den Bundesräten, die dieses Vorhaben unter­stützen.

Ich darf Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch einmal darlegen, warum ich diese Initiative vor vier Monaten gestartet habe. Die SPÖ hat bereits bei den Regie­rungsverhandlungen darauf aufmerksam gemacht, dass man die Bestimmungen zu den Selbstanzeigen verschärfen sollte. Das erfolgt jetzt, und ich glaube, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Selbstanzeige an sich ist ein durchaus sinnvolles Instrument und bleibt ja auch bestehen. Sie ist auch eine Brücke zur Steuerehrlichkeit und auch ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Rechtsord­nung. Aber in der bisherigen Regelung bestand quasi eine Gleichbehandlung von steuer­ehrlichen und steuerunehrlichen Personen. Zog der Steuerpflichtige im Rahmen einer Betriebsprüfung eine Selbstanzeige aus der Schublade heraus, trat völlige Straffreiheit ein. Die Abgabenschuld war nachzuzahlen mit Verzugszinsen von 1,9 Pro­zent, und das ist weitaus günstiger als so mancher Hypothekarkredit.

Eines möchte ich hier auch noch einmal klarstellen: Mir geht es bei dieser Verschär­fung nicht darum, zu kriminalisieren oder etwa den Wirtschaftstreibenden etwas zu unterstellen, sondern ich bin der festen Überzeugung, dass wir in einem freien Wett­bewerb, in einem freien Markt jegliche Wettbewerbsverzerrung hintanhalten müssen, und eine Wettbewerbsverzerrung sehe ich hier insbesondere darin, dass steuer­ehrliche Unternehmerinnen und Unternehmer da benachteiligt werden gegenüber jenen, die eben ihre Steuerschuld nicht entrichten und sich hier etwas, ganz salopp formuliert, herausschlagen.

Mit der heute vorliegenden Beschlussfassung geht es mir auch nicht darum, soge­nannte kleinere Fische oder Buchungsfehler härter anzugehen, sondern es geht mir hier wirklich um jene, die Steuerhinterziehung betreiben und bei denen eine Steuer­hinterziehung manchmal auch Teil einer Unternehmensstrategie ist. Und das ist leider so, es sind wenige Prozent, aber es kommt vor. Um die steuerehrlichen Unternehmer und Unternehmerinnen zu unterstützen, haben wir nun die vorliegende Verschärfung der Selbstanzeigen im großen Wettbewerb umgesetzt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte, wir haben im Regierungs­programm auf Seite 107 stehen, dass die österreichische Bundesregierung „auch im Inland das Vorgehen gegen Steuerbetrug verschärfen und nationale Lücken schließen“ wird. Mit diesem Vorhaben haben wir nun einen wichtigen und richtigen Schritt in diese Richtung getan, und ich kann Ihnen auch versprechen, dass ich mich persönlich für weitere Regelungen, die der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung dienlich sind, sehr einsetzen werde.

Zum zweiten Thema, das heute diskutiert wird, nämlich der Novelle des Elektrizitäts­abgabegesetzes. Ich muss sagen, ich habe selten zu einem Thema so viele Mails, Bürgeranfragen, schriftliche Anfragen wie zu dieser Novelle bekommen, denn in manchen Medien wurde es so dargestellt, als würde auf einmal der Sonnenstrom be­steuert werden. Die ganze Diskussion kam in Fahrt und in Schwung mit einem Erlass des Finanzministeriums, denn man muss ja der guten Ordnung halber dazusagen, dass die Elektrizitätsabgabe bereits seit 1996 besteht.

Mir war es wichtig in dieser Diskussion, dass man alle Aspekte bewertet, dass man auch darauf schaut, wer die Nutznießer und Nutznießerinnen dieser Regelung sind. Es gab natürlich auch Kritikpunkte, etwa dass nur einige wenige davon profitieren würden, wie beispielsweise Landwirte oder Gewerbetreibende. Man muss dazusagen, ein privater Häuselbauer hat einen Eigenverbrauch von rund 3 500 Kilowattstunden. Man muss sich die Relationen anschauen, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren,


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