BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 115

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Ausstattung anbelangt, denn sämtliche Daten zeigen uns, dass die Prüferinnen und Prüfer ein Vielfaches von dem an Steuermitteln einbringen, was sie kosten. Ich habe da eine Zahl im Kopf von zwischen 1,3 Millionen und 1,4 Millionen € pro Prüfer und Jahr.

Offensichtlich hat man auch im Zuge des Ausbaus der KIAB und der Finanzpolizei letztendlich festgestellt, dass es wichtig ist, eine entsprechende Anzahl von Prüfe­rinnen und Prüfern zu haben und dass die Prüfungsdichte erhöht werden muss. Früher hat man einige Jahre gehabt, in denen die Anzahl der Prüferinnen und Prüfer abge­nom­men hat. Jetzt versucht man wieder verstärkt, Leute auszubilden. Die Praxis zeigt, dass dort jahrelange Erfahrung und Sachkenntnis notwendig sind, um sich dement­sprechend einarbeiten zu können. Jetzt versucht man, wie gesagt, wieder verstärkt, Prüferinnen und Prüfer auszubilden. Wir müssen aber davon ausgehen, dass diese letztendlich nur die Abgänge in Richtung Pension ersetzen werden.

Ich komme nun zum Tagesordnungspunkt 5. Es ist heute schon sehr umfassend über das Elektrizitätsabgabegesetz diskutiert worden. Da kann ich mich nur den Kollegen Dr. Magnus Brunner und Marco Schreuder anschließen. Es wurde sehr umfassend darüber berichtet, und im Sinne der Zeitökonomie habe ich mich entschlossen, meinen Beitrag dazu zu streichen. (Beifall des Bundesrates Günther Köberl.) – Danke, Kollege Köberl.

Unter TOP 6 diskutieren wir das multilaterale Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Dieses wird von den Mitgliedstaaten des Europarats und der OECD unterzeichnet. Es soll einfach die Zusammenarbeit zwischen den Steuer­behörden im Bereich des Informationsaustausches, der Vollstreckungshilfe und der Zustellung von Schriftstücken regeln.

In Ergänzung zu den bereits vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen Öster­reichs – rund 90 an der Zahl – ist dieses Abkommen auch relevant für Mitgliedstaaten des Europarates, der OECD, mit denen Österreich noch kein bilaterales Abkommen geschlossen hat. Innerhalb der EU erfolgt ja die Amtshilfe auch über die Betreibungs­richtlinie und die Amtshilferichtlinie.

Wir halten dieses multilaterale Abkommen, aber auch die anderen Tagesordnungs­punkte für wichtig. Wir unterstützen diese und werden diesen Gesetzesvorlagen, allen diesen Tagesordnungspunkten unsere Zustimmung erteilen, weil wir sie für richtig und wichtig halten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.52


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


14.52.13

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl: Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich persönlich sehr, dass der Nationalrat bereits im Juli die Verschärfung bei den Selbstanzeigen beschlossen hat und dass diese Novelle heute dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorliegt. Denn erst Mitte März habe ich als Staatssekretärin dem Finanzminister einen Vorschlag unterbreitet, und nicht einmal fünf Monate später stehen wir heute hier vor der Beschlussfassung und ist der Gesetzgebungsprozess beinahe finalisiert.

Das ist nicht selbstverständlich, und daher möchte ich auch die Gelegenheit nützen, mich ausdrücklich für die Unterstützung seitens des Finanzministers und auch der Kolleginnen und Kollegen im Finanzministerium zu bedanken. Bedanken möchte ich mich aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kabinetten sowie bei


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